Bern - Marcel Graf, der Initiant der inzwischen zurückgezogenen Initiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Schweiz, macht weiter Druck auf die Justiz. Er droht sogar damit, die Volksinitiative doch nicht aufzugeben. Er fordere von den Justizverantwortlichen, dass die Strafverfahren bei Kapitalverbrechen beschleunigt und nach einem Jahr abgeschlossen werden müssen, wenn der Täter feststehe, sagte er gegenüber der Zeitung "Sonntag". Darauf hätte er gerne das Wort von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf.

Falls er dieses Wort nicht bekomme, dann gebe er die Initiative an Personen weiter, die sie übernehmen wollen. Das Komitee habe viele Anfragen gehabt. "Wir haben eine massive Lobby im Rücken". Diese Personen seien "kugelsicher". Denen sei es egal, wenn sie unter Beschuss kommen.

Nach dem Rückzug enthielten rund 80 Prozent der Reaktionen die Forderung, dass er weitermache. Es seien Hunderte von Mails eingetroffen. Viele hätten auch von den Unterschriftenbogen ausgedruckt und ausgefüllt zurückgeschickt.

Hauptziel: Aufmerksamkeit erregen

Die Initiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Schweiz war vergangene Woche, kurz nach ihrer Lancierung, wieder zurückgezogen worden. Graf und seine Mitinitianten wurden von der Heftigkeit der Reaktionen überrascht. Das Hauptziel der Initianten war, Aufmerksamkeit zu erregen.

Das Begehren hatte die Todesstrafe für Personen gefordert, die "in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen".

Das Volksbegehren hatte die formale Prüfung der Bundeskanzlei bestanden. Die Initianten hätten bis zum 24. Februar 2012 Zeit gehabt, um die notwendigen 100'000 Unterschriften zu sammeln.

In der Politik war die Initiative auf breite Ablehnung gestoßen. SP (Sozialdemokraten), FDP (Freisinnige) und die CVP (Christdemokraten) bezogen Stellung gegen die Todesstrafe. Die SVP (Schweizerische Volkspartei) zeigte Sympathien für die Idee, das Stimmvolk darüber entscheiden zu lassen. In der Schweiz ist die Todesstrafe seit 1942 im zivilen Strafgesetzbuch abgeschafft. (APA/sda)