Der ÖGB kennt mehrere Streikformen:
  • Abwehrstreik: Verhinderung von Anschlägen auf Arbeitsbedingungen oder soziale Sicherheit.

  • Generalstreik: Nur bei Gefährdung der Demokratie oder der Existenz der Gewerkschaften.

  • Vollstreik: Streik aller Beschäftigten eines Wirtschaftszweiges.

  • Betriebsstreik: Erfasst alle Beschäftigten eines bestimmten Betriebes.

  • Teilstreik: Nur bestimmte Arbeitnehmergruppen oder Betriebsabteilungen streiken.

  • Schwerpunktstreik: Betriebswichtige Arbeitnehmer streiken.

  • Punktestreik: Abwechselnd werden Abteilungen oder Produktionsstandorte bestreikt.

  • Warnstreik: Schuss vor den Bug.

  • Proteststreik: Befristeter Streik, gegen konkreten Vorfall gerichtet.

  • Solidaritätsstreik: Zum moralischen Beistand.

  • Sitzstreik: Die Streikenden bleiben untätig am Arbeitsplatz.

  • Hungerstreik: Verweigerung von Essen.

  • "Wilder" Streik: Streik ohne Zustimmung der Gewerkschaft.
(red/DER STANDARD, Printausgabe, 28.4.2003)