Wien - Schlecker kommt nicht aus den negativen Schlagzeilen. Nach dem Wirbel rund um nichtbezahlte Überstunden platzt in Deutschland nun ein Skandal um Kundendaten auf. Der Drogeriediskonter hat Daten von gut 150. 000 Online-Kunden zugänglich gemacht.

Sie dienten der Werbekommunikation enthielten Name, Adresse, Geschlecht, Kundenprofil und E-Mail-Adresse. Zudem gab es im Netz frei abrufbar 7,1 Millionen E-Mail-Adressen von Newsletterabnehmern der Kette. Auch Österreicher waren betroffen. Passiert sei das durch ein Leck bei einem externen Dienstleister, ließ Schlecker wissen. Es seien keine Kontodaten und Passwörter dabei gewesen. Mittlerweile sei die Panne behoben. Im Übrigen seien die Infos nur für technisch versierte Personen einsehbar gewesen.

Anzeige erstattet

Ein illegaler Angriff habe den illegalen Zugriff ermöglicht. Schlecker hat daher Anzeige gegen unbekannt erstattet. Detail am Rande: Schleckers Online-Dienstleister berät auch deutsche Bundesministerien, Verwaltungsgerichte und den Parteivorstand der SPD.

Schlecker verspricht, betroffene Kunden zu informieren. Das fordert auch die Arbeiterkammer Österreich. Seit Jänner gibt es eine neue Bestimmung: Werden Kundendaten schwerwiegend systematisch missbraucht, muss der Betroffene davon in Kenntnis gesetzt werden und hat das Recht auf Schadenersatz. Der Paragraf ist jedoch schwammig formuliert, ob er im Fall Schlecker greift, ist offen. Datenschutz werde noch immer viel zu oft auf die leichte Schulter genommen, sagt AK-Referentin Daniela Zimmer dem STANDARD.

Gewerkschaft bittet zu Tisch

Für die Gewerkschaft ist Schlecker in Österreich auch über die Datenpanne hinaus eine offene Baustelle. Sie fordert den Konzern im September auf den Verhandlungstisch: Am Tableau liegt nach unzähligen Beschwerden der Belegschaft der Kollektivvertrag. Es geht um die Einstufung der Mitarbeiter und Einhaltung der Spielregeln, so Anita Stavik von der GPA.

Was Überstunden betrifft, sorge eine Betriebsvereinbarung dafür, dass sie nicht ausbezahlt würden. Die Regelung sei aus ihrer Sicht rechtswidrig. (vk, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 28./29.8.2010)