In Graz gab es ab 2005 eine private Tempoüberwachung, die 2008 wegen eines negativen Bescheids der Datenschutzkommission und fehlender Grundlagen in der StVO ausgesetzt wurde. Am Freitag kündigte Bürgermeisterstellvertreterin Lisa Rücker (G) ab Schulbeginn einen Neustart an: In einem österreichweit einzigartigen Modell werden Mitarbeiter der Stadt der Polizei zugewiesen und messen mit - den privaten abgekauften Geräten - die Geschwindigkeit im Tempo-30-Straßennetz.

Monatlich rund 3.000 Anzeigen gab es früher für jene acht Prozent der Tempo-Sünder, die mittels privater Tempomessungen überführt wurden. Im Sommer 2008 wurde diese zusätzliche Überwachung im untergeordneten Straßennetz ausgesetzt: Mit der Begründung, dass es sich um unerlaubte Datenmanipulation handle, die der Polizei als Vollzugsorgan der StVO vorbehalten sei, hatte die Datenschutzkommission private Messungen unterbunden. Damit sank aber auch die Tempodisziplin: Neun von zehn Pkw-Lenkern hielten sich laut KfV-Messungen von 2009 in Graz nicht an das Limit von 30 km/h.

Inzwischen wurde durch eine StVO-Novelle festgelegt, dass Tempomessungen auch als Datenverarbeitung zu gelten haben und diese seitens der Gemeinden zulässig seien, wenn ein entsprechender Auftrag der BH oder - bei Statutarstädten - der Polizeidirektion vorliege. Seitens der Stadt Graz sieht man den Verleih von zwei Mitarbeitern nur als Übergangslösung, wenngleich diese rechtlich "wasserdicht " sei. Eine grundlegende Regelung in der StVO wäre trotzdem notwendig, hieß es. (APA)