Graz - Eine dreifache alleinerziehende Mutter musste sich am Mittwoch am Grazer Straflandesgericht wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls verantworten. Die Frau hat im Frühjahr mit 1,9 Promille Alkohol im Blut den Unfall verursacht. Die Angeklagte zeigte sich geständig. Da sie bereits zwei einschlägige Führerscheinabnahmen hatte, wurde sie zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schon 2005 und 2007 verursachte die 36-jährige Oststeirerin Autounfälle unter starkem Alkoholeinfluss. Diese endeten jedoch glimpflich mit Blechschäden. Die Frau musste sich einem 18 Monate dauernden Entzug unterziehen.  Der Führerschein wurde der Frau abgenommen. "Meine Milde hält sich in Grenzen," so Richter Gernot Patzak. Die Angeklagte hätte aus ihren Fehlern lernen müssen.

Die Frau hat sich am 20. April - nach einem feucht-fröhlichen Besuch bei ihrem Vater im Burgenland - hinter das Steuer gesetzt, um heimzufahren. Auf der B54, der Wechselbundesstraße, kam es schließlich zum Unfall.

Laut Gutachter war die Frau trotz doppelter Sperrlinie mit knapp 100 km/h auf die Gegenfahrbahn gekommen und frontal gegen das Auto eines 55-jährigen Mannes gekracht. Der Lenker - ein Rettungsfahrer - war zwar laut Blutuntersuchung ebenfalls mit 1,1 Promille alkoholisiert und in einem nicht angemeldeten Auto unterwegs, jedoch sei das in keinem kausalen Zusammenhang mit dem Unfall gestanden, meinte der Gutachter. Die Beschuldigte, die selbst mehrere Frakturen erlitten hat, erklärte vor Gericht: "Ich weiß, dass es zu spät ist, aber ich trinke keinen Tropfen Alkohol mehr. Ich habe leider zu spät begriffen, dass es falsch war."

Der Verteidiger versuchte in Erinnerung zu rufen, dass die Kinder außer der Mutter keinerlei familiären Rückhalt hätten und bei einer Haft der Oststeirerin in die Obsorge der Jugendwohlfahrt müssten. Ein Haftstrafaufschub, damit für die Kinder eine passende Obsorge gefunden werden kann, wurde bewilligt. Die 36-Jährige nahm das Urteil an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. (APA)