Wien - Dass die Maklerprovisionen sinken werden, steht seit längerem fest, unklar war zuletzt nur noch der Zeitpunkt (wir berichteten). Nun ist auch das fix: Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) hat die Novelle der Immobilienmakler-Verordnung unterschrieben, sie wurde im Bundesgesetzblatt bereits veröffentlicht (Link siehe unten) und tritt am 1. September in Kraft.

Ab diesem Termin zahlen Mieter damit deutlich weniger Provision für die Vermittlung einer Wohnung als bisher. Bei Verträgen für Wohnungen und Einfamilienhäuser, die bis zu drei Jahre vermietet werden, zahlen Mieter künftig nur mehr eine Monatsmiete an Provision für die Vermittlung. Läuft ein Vertrag länger als drei Jahre oder wird er unbefristet geschlossen, so fallen höchstens zwei Monatsmieten an.

Vermittelt ein Hausverwalter eine Wohnung in einem Haus, das er selbst verwaltet, fällt nur mehr eine halbe Monatsmiete (bei einer Laufzeit bis drei Jahren) bzw. eine Monatsmiete an. Bisher war im Schnitt eine Monatsmiete mehr zu entrichten.

Mehr Details in Inseraten

Darüber hinaus ist in der Verordnung festgelegt, dass die Folgeprovision, die bei einer Verlängerung des befristeten Mietvertrages oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis fällig werden kann, maximal einen halben Bruttomonatsmietzins betragen darf.

Ebenfalls neu ist, dass bei Inseraten über Mietwohnungen künftig die monatliche Gesamtbelastung sowie Einzelkosten detailliert dargestellt werden müssen. Darunter fallen die Angaben über den Hauptmietzins, die Betriebs- und Heizkostenakonti sowie die Umsatzsteuer. "Mit der neuen Verordnung kurbeln wir den Wettbewerb am Mietmarkt an und erhöhen die Transparenz für alle Wohnungssuchenden", gibt sich Mitterlehner zuversichtlich.

"Kaufkraft stärken"

Unverändert bleiben die Richtsätze für Provisionen, die zwischen Vermieter und Immobilienmakler vereinbart werden, sowie die Provisionen für die Vermittlung von Geschäftsräumlichkeiten zur Miete. Nicht angetastet wurden auch die Provisionen beim Immobilien-Kauf.

Mit der Novellierung dieser Verordnung - der ersten seit 1996 - setzt das Wirtschaftsministerium nun den entsprechenden Passus der letzten beiden Regierungsprogramme um. "Österreich hat im internationalen Vergleich sehr hohe Maklerprovisionen. Zudem sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen, was die Anmietung einer Wohnung zusätzlich verteuert hat", so der Minister weiter. "Die niedrigeren Provisionssätze stärken daher die Kaufkraft der Bevölkerung und dämpfen die Inflation."

Hundstorfer: "Wichtige Forderung erfüllt"

Sozial- und Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) erklärte am Mittwoch, dass mit der Verordnung "eine wichtige konsumentenpolitische Forderung erfüllt" werde. Die Provisionsgrenzen seien seit 1979 nicht verändert worden, "während die Mietzinse - jedenfalls im Altbau - und damit auch die Provisionen deutlich gestiegen sind".

Zufrieden ist man auch in der SP-nahen Mietervereinigung Österreich (MVÖ). "Im Hinblick auf die gestiegenen Wohnkosten stellt diese längst überfällige Novellierung eine erste Entlastung der Mieterinnen und Mieter dar", zeigt sich Präsident Georg Niedermühlbichler erfreut. "Ein Wehrmutstropfen bleibt allerdings: Hausverwaltungen und wirtschaftlich mit dem Vermieter oder dem Verwalter verbundene Firmen können weiterhin Provisionsansprüche geltend machen", so Niedermühlbichler. "Gerade in diesem Bereich werden die Interessen der Mieter kaum durch den Makler gewahrt, fungiert dieser in einem solchen Fall doch eher als verlängerter Arm des Verwalters oder Vermieters. Die Mietervereinigung empfiehlt daher, eine Systemänderung ins Auge zu fassen."

Makler geben sich kampfbereit

"Damit entzieht ausgerechnet das Wirtschaftsministerium einer Vielzahl von Immobilienunternehmen die Existenzgrundlage," kritisiert hingegen Udo Weinberger, Präsident des Österreichischen Verbandes der Immobilientreuhänder (ÖVI), die Novelle weiterhin scharf. "Die nun geltenden Regelungen gehen im Detail sogar über das hinaus, was das Regierungsübereinkommen vorgesehen hat. Dass sich die Branche ein solches Vorgehen der Regierungsparteien bzw. der beteiligten Ministerien nicht kampflos gefallen lassen will, erscheint selbstverständlich: Derzeit lassen wir prüfen, ob die Verordnung, so wie sie jetzt in Kraft treten wird, verfassungsrechtlich anfechtbar ist. Wir werden jedenfalls diesbezügliche Aktivitäten umfassend unterstützen", so Weinberger am Mittwoch in einer Aussendung.

ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel lässt das Argument, der Makler könne ja als Ausgleich für den teilweisen Entfall der Provision des Mieters mit dem Vermieter eine entsprechend höhere Vereinbarung abschließen, nur eingeschränkt gelten: "Es gab immer wieder gewisse Teilmärkte, wo eine Abgeberprovision nur schwer durchsetzbar war. Die Vermieter müssen zu all den Belastungen, die ihnen vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung in den vergangenen Jahren aufgebürdet wurden, auch hier mit höheren Kosten rechnen. Eine jahrzehntelange Marktusance wird aber auch nicht durch eine Verordnung von heute auf morgen geändert werden können. Auf der Strecke bleiben die Qualität und viele Immobilienunternehmen bzw. deren Mitarbeiter", ist Holzapfel überzeugt.

Er weist außerdem darauf hin, dass die Regierungsparteien "sehr wohl auch andere Möglichkeiten gehabt hätten, den Mieter zu entlasten": Seit Jahren werde etwa in Regierungsprogrammen versprochen, die Mietvertragsvergebührung abzuschaffen. "Das einzige, was hier umgesetzt wurde, ist die Auslagerung der Vergebührungsabwicklung auf die Immobilienunternehmen, völlig unverständlicherweise ohne jeglichen Kostenersatz für die Unternehmer", kritisiert Holzapfel.

"Viele Unternehmen werden sich aus dem Bereich der Wohnungsvermietung zurückziehen müssen. Die mit hohen Anstrengungen verbundenen Qualitätssteigerungen, die in den vergangenen Jahren erzielt wurden, werden damit torpediert", lautet das Fazit der ÖVI-Vertreter.

WKÖ-Malloth: "Pyrrhussieg der Konsumentenschützer"

Thomas Malloth, Obmann des WKÖ-Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, sprach am Mittwoch von einem "Pyrrhussieg der Konsumentenschützer" und einer "schweren Belastung für die gesamte Branche, die massive Auswirkungen mit sich bringen wird". Vor allem für die vielen Ein-Personen-Unternehmen und Kleinbetriebe sei die Verordnung "existenzgefährdend", aber auch "größere Betriebe der Branche, und in weiterer Folge Unternehmen aus dem Bereich Medien und Werbung" würden durch diesen Schritt zu massiven Einsparungen und Personalabbau gezwungen sein.

Auch besondere Serviceleistungen für den Mieter, wie etwa die Bearbeitung des Mietvertragsformulars und die Abwicklung der Vergebührungsformalitäten, seien durch die Novelle gefährdet, so Malloth weiter: "Der einzelne Unternehmer wird sich überlegen müssen, ob er diese Serviceleistungen weiterhin leisten kann, da er dafür vor allem auch die Haftung hat. Der Mieter wird in Zukunft wohl einen Anwalt oder Notar mit der Mietvertragserrichtung beauftragen müssen, was für ihn zusätzliche Kosten bedeutet."

Kritik auch aus SP-Reihen

Ablehnend äußerte sich am Mittwoch auch der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband (SWV) Wien. "Aus unserer Sicht wird die Änderung massive wirtschaftliche Probleme bzw. Einschnitte für die Berufsgruppe der Immobilienmakler, die eine gut ausgebildete, kompetente und dienstleistungsorientierte, sowie (...) staatlich geprüfte Berufsgruppe ist, mit sich bringen", befürchtet der Vorsitzende der Fachvereinigung Immobilien, Christian Hrdliczka. Seitens des Gesetzgebers werde vergessen, "dass ein vermitteltes Objekt statistisch vier nicht vermittelten Objekten gegenübersteht". Ein gelungenes Geschäft eines Immobilienmaklers müsse also für einige nicht erfolgreiche entschädigen.

Künftig werden Unternehmen, die auf Mietobjekte spezialisiert sind, "deutlich weniger Dienstleistung ausführen können, aus wirtschaftlichen Gründen Arbeitnehmer abbauen oder sogar ihre Unternehmen zusperren müssen und/oder sich von diesem Markt zurückziehen", so Hrdlicka in einer Aussendung. Sein Vorschlag wäre gewesen, die Provisionen nicht nur nach Mietvertragsdauer, sondern auch nach Mietpreishöhe zu staffeln und die Mietvertragsgebühren abzuschaffen. "Das wäre sozial fair uns bestens geeignet, um die Kaufkraft von einkommensschwachen Personen zu stärken." (red)