Wien - Die Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen (AeW) muss 12.000 geschädigte Anleger (Schadenssumme: 130 Millionen Euro) des insolvent gewordenen Finanzdienstleisters AMIS entschädigen. Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) haftet die AeW, wenn eines ihrer Mitglieder verbotenerweise unmittelbar oder mittelbar Kundengelder hält bzw. gehalten hat, berichtet das "WirtschaftsBlatt".

Die Höchstrichter haben damit die Revision der AeW in zehn Fällen abgewiesen. Dem AeW könnte aufgrund der nun feststehenden Rechtslage die Insolvenz drohen. "Das ist schon heftig. Wenn der OGH so entscheidet, ist das zu akzeptieren", so AeW-Geschäftsführer Johannes Gotsmy zur Zeitung. Die AeW werde jetzt die rechtlichen Konsequenzen aus dem Urteil prüfen, dazu zählt auch eine mögliche Insolvenzgefahr.

Für den Prozessfinanzierer Advofin, der 2.300 Anleger mit einem Schaden von 22 Mio. Euro vertreten hat, ist das Urteil laut Zeitung ein "Meilenstein", der Beispielwirkung haben werde. "Mit diesem Urteil ist sichergestellt, dass jeder Anleger bis zu 20.000 Euro seines Investments zurückbekommt. Bei uns sind das 96 Prozent der Geschädigten, die weniger als 20.000 Euro angelegt hatten", wird Advofin-Vorstand Franz Kallinger zitiert.

Der Ball liege nun bei der Republik, weil die AeW das Geld nicht habe, sagte AdvoFin-Anwalt Ulrich Salburg. Er geht davon aus, "dass die Republik der AeW das Geld zur Verfügung stellen wird, damit sie zahlen kann".  (APA)