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Paul Aussaresses, Folterer und stolz darauf

Foto: APA/AFPI/Robine

Paris - Ein Pariser Berufungsgericht hat den Schuldspruch erster Instanz gegen den französischen General Paul Aussaresses wegen Rechtfertigung von Kriegsverbrechen bestätigt. Wie das Gericht am Freitagnachmittag entschied, muss der 84-jährige General wegen der schockierenden Enthüllungen über die Folterpraktiken im Algerien-Krieg ein Strafgeld von 7.500 Euro zahlen. Die beiden Verleger seiner Memoiren, Olivier Orban (Plon) und Xavier de Bartillat (Perrin) müssen 15.000 Euro zahlen. "Ich empfinde weder Reue noch Bedauern", erklärte Aussaresses nach der Verhandlung und kündigte an, dass er den Kassationsgerichtshof anrufen werde.

In erster Instanz hatten die Richter im Jänner 2002 befunden, dass etwa zwei Dutzend Passagen der Memoiren mit dem Titel "Spezialdienste - Algerien 1955/57" eine Apologie der Folter darstellen. Das Berufungsgericht hat die beanstandeten Passagen dagegen auf die Hälfte gekürzt. Die Menschenrechtsorganisation MRAP, die das Gerichtsverfahren in die Wege geleitet hatte, begrüßte das Berufungsurteil. "Es ist ein erster Sieg, der Frankreich zur Ehre gereicht, und es dem Land erlaubt, sich mit seiner Geschichte zu konfrontieren", betonte MRAP-Anwalt Pierre Mairait.

Systematische Folter

Das im April 2001 veröffentlichte Buch des pensionierten Generals hatte sich in mehr als 100.000 Exemplaren verkauft. In dem Buch schrieb Aussaresses, der die Hinrichtung mehrerer Gefangener veranlasst habe, unter anderem jene des Befreiungsfront-Führers Larbi ben M'Hidi oder des Anwalts Ali Boumendjel im Jahre 1957. Der General gestand weiters, dass er gegenüber den Gefangenen systematisch die Folter angewandt habe. Für die Taten selbst konnte Aussaresses auf Grund einer Amnestie aus dem Jahre 1968 nicht gerichtlich verfolgt werden. Beim Algerienkrieg (1954-1962) wurden etwa eine halbe Millionen Algerier und 30.000 Franzosen getötet. (APA)