Perth - Eine muslimische Zeugin darf ihre Aussage vor einem australischen Gericht nicht vollständig verschleiert in einer Burka machen. Das entschied die Richterin des Westaustralischen Bezirksgerichts, Shauna Deana, am Donnerstag. Diese Entscheidung gelte nur für den vor ihrem Gericht verhandelten Betrugsfall und schaffe keinen Präzedenzfall für ganz Australien, betonte sie.

Die Richterin erklärte, die 36-jährige Zeugin trage aus "Gründen der Sittsamkeit" und als "persönliche Entscheidung" die Burka. Sie trage sie aber nicht, weil ihre Religion ihr das vorschreibe. Die Verteidigung in dem Fall hatte vorgebracht, die Geschworenen müssten den Gesichtsausdruck der Zeugin sehen, um ihre Aussage besser einschätzen zu können. Die Staatsanwaltschaft erklärt dagegen, der Zeugin sei es im Gericht ohne Burka so unangenehm, dass dies ihre Aussage beeinträchtigen könnte.

Burka-Debatte schlägt Wellen

Von der Frau wurde nur ihr Vorname Tasneem bekanntgegeben. Sie ist Islam-Lehrerin und lebt seit sieben Jahren in Australien. Seit ihrem 17. Lebensjahr trage die 36-Jährige eine Burka, heißt es.

Sie sagte gegen den Leiter einer muslimischen Frauenschule aus, der die Zahl der Schülerinnen überhöht haben soll, um mehr staatliche Zuschüsse zu bekommen.

Vor der Parlamentswahl am Samstag hat die Burka-Diskussion über Perth hinaus Wellen geschlagen. Vergleiche zu Frankreich und Belgien wurden gezogen, wo Schleier in der Öffentlichkeit verboten werden sollen. (APA)