Das Gesetz für Rezeptgebühr-Obergrenze soll vor allem chronisch Kranke entlasten, die viele Medikamente benötigen. Personen mit geringem Einkommen oder Pensionisten fallen auch unter diese Regelung. Doch das Gesetz weist Lücken auf.

Heuer profitieren mehr als 146.000 Patientinnen und Patienten von der Obergrenze: Sie müssen nicht mehr zahlen, weil die bisher entrichtete Rezeptgebühr schon zwei Prozent ihres Jahresnetto-Einkommens übersteigt.

Günstige Medikamente zählen nicht dazu

Trotzdem dürften zahlreiche Betroffene um diese Begünstigung fallen. Medikamente, die weniger als die Rezeptgebühr von fünf Euro kosten, fallen nicht unter diese Regelung, sie müssen von den Patienten bezahlt werden. Werden viele der günstigeren Medikamente gebraucht, kann dies beträchtliche Summen erzielen.

Hinzu kommen auch Arzneimittel, die im Privatverkauf etwas mehr als die Rezeptgebühr kosten, für die aber nur fünf Euro verlangt werden. Dieser Betrag wird nicht als Rezeptgebühr verbucht und ist damit nicht für die Obergrenze wirksam.

Der Vize-Präsident der Apotheker-Kammer, Leopold Schmudermaier, bestätigte das gegenüber dem Ö1-Morgenjournal. Das sei gesetzlich so festgeschrieben, so Schmudermaier. "Wenn der Preis zehn oder 20 Cent über diesen fünf Euro liegt, dann wird ein Betrag eingehoben, der einer Rezeptgebühr entspricht, aber keine Rezeptgebühr."

Stöger will sofortige Änderung

Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) will zumindest eine Lücke ehestmöglich bei der Rezeptgebühren-Obergrenze schließen. Das Ziel müsse umgesetzt werden, dass niemand mehr als zwei Prozent seines Netto-Einkommens pro Jahr für Arzneimittel ausgeben müsse, betonte Stöger am Donnerstag im Ö1-"Mittagsjournal". Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger habe die Regeln und die Verwaltung so zu gestalten, dass auch Medikamente bis zu fünf Euro angerechnet werden. Eine Gesetzesänderung hält der Gesundheitsminister nicht unbedingt für nötig.

Die Änderung soll schon in den nächsten Monaten vollzogen werde und ab dem kommenden Jahr gelten. Zuvor hatten sowohl die Apothekerkammer als auch die Arbeiterkammer Kritik an dieser Regelung geübt und eine Änderung verlangt. (red/APA)