Wien - Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) ermittelt gegen führende Politiker der Kärntner Freiheitlichen wegen mutmaßlich illegaler Wahlkampffinanzierung. Basis dafür ist ironischerweise eine Anzeige der mittlerweile mit der FPK liierten Kärntner FPÖ. Im Visier der Ermittler stehen neben dem BZÖ-Abgeordneten Stefan Petzner auch die FPK-Politiker Landeshauptmann Gerhard Dörfler, sein Stellvertreter Uwe Scheuch und Finanzreferent Harald Dobernig. Das geht aus dem Auslieferungsansuchen der Korruptionsstaatsanwaltschaft an den Nationalrat hervor, das der APA vorliegt.

Der Verdacht lautet auf Amtsmissbrauch und Untreue im Zusammenhang mit einer aus öffentlichen Mitteln finanzierten Werbebroschüre, die kurz vor der Landtagswahl 2009 an alle Kärntner Haushalte verschickt wurde. Für Ermittlungen gegen Petzner braucht die Staatsanwaltschaft die Zustimmung des Nationalrats, da er (im Gegensatz zu den drei Landesräten) durch seine parlamentarische Immunität geschützt wird. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Werbefolder samt DVD

Die Hochglanzbroschüre unter dem Titel "Wir bauen das neue Kärnten. Garantiert" ging im Februar 2009 an rund 200.000 Kärntner Haushalte - also wenige Tage vor der Landtagswahl, bei der das BZÖ nach dem Tod Jörg Haiders um das politische Überleben kämpfte. Für Wirbel sorgte der Werbefolder samt DVD schon damals, erinnerte das Design der aus Landesmitteln finanzierten Broschüre doch frappierend an die Wahlkampflinie des BZÖ, deren Spitzenpolitiker Dörfler, Scheuch und Dobernig darin auch mit einem an die BZÖ-Plakate gehmahnenden Foto abgebildet wurden. Inhaltlich gestaltet wurde das "Standortmarketing-Projekt" (so die offizielle Bezeichnung) von Stefan Petzner, damals auch BZÖ-Wahlkampfleiter.

Kernpunkt der Kritik: Im Folder fand sich insgesamt neunmal der BZÖ-Wahlslogan "Garantiert", auch der Schriftzug und die schmale Kärntner Flagge ähnelten dem Logo des BZÖ in seiner offiziellen Wahlkampagne 2009 und das in der Broschüre abgedruckte Foto von Dörfler, Scheuch und Dobernig im Landtags-Wappensaal wurde auch für BZÖ-Wahlplakate verwendet.

Auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft beurteilt die Broschüre überaus kritisch, wie aus dem Auslieferungsansuchen hervorgeht: Durch die Verwendung des Slogans "Garantiert", durch die optische Übereinstimmung und durch die Verwendung des Plakat-Fotos sei die "positive Werbung für das Land Kärnten" auch ohne konkreten Wahlaufruf mit einer politischen Partei verknüpft und so "auf subtile Art" zur "Parteiwerbung" geworden, schreibt die Staatsanwaltschaft: "Dass dies nicht zufällig erfolgte, liegt auf der Hand, wurde doch der Auftrag für das 'Standortmarketing-Projekt des Landes Kärnten' derjenigen Agentur erteilt, die auch mit der Wahlwerbung für das BZÖ betraut war und die offenkundig die Werbemaßnahmen aufeinander abgestimmt hatte."

Etwa 500.000 Euro

Die Kosten für das Projekt werden von der Korruptionsstaatsanwaltschaft zwar nicht beziffert. Dobernig bestätigte auf APA-Anfrage aber einen Bericht der "Kleinen Zeitung", wonach die Gesamtkosten in der Größenordnung von rund 500.000 Euro lagen. Aufgebracht wurde das Geld nach Angaben des Kärntner Finanzlandesrates von fünf Landesgesellschaften - der Landesimmobiliengesellschaft, der Klagenfurter Messe, der Flughafen Betriebsgesellschaft, der Entwicklungsagentur und der Tourismus-Holding. Geld aus dem Budget hätten die fünf Landesfirmen dafür nicht erhalten, so Dobernig. Außerdem sei die Werbeaussendung nicht als Wahlkampfbroschüre zu werten, betonte der FPK-Politiker.

Pikanterie am Rande: Dörfler, Scheuch und Dobernig haben sich im Dezember des Vorjahres mit ihrer Landespartei vom BZÖ abgespalten und sind wieder unter das bundespolitische Dach der FPÖ zurückgekehrt. Basis für die nun geführten Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft ist allerdings auch eine Anzeige der Kärntner FPÖ vom Februar 2009. FP-Generalsekretär Herbert Kickl nannte die Wahlkampfbroschüre im Februar 2009 einen "schweren und ganz besonders dreisten Fall von Amtsmissbrauch". Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. (

FPK: "Schmutzkübelkampagne"

Die FPK weist den Verdacht zurück. "Das Regierungsteam der Freiheitlichen in Kärnten stellt klar, dass es keine wie auch immer geartete Quer- oder Parteienfinanzierung oder illegale Wahlkampffinanzierung im Zusammenhang mit Wahlkampfbroschüren gegeben hat", heißt es in einer Aussendung. Bei den aktuellen Vorwürfen handle es sich "um einen weiteren Versuch, die gute Arbeit der Freiheitlichen zu diskreditieren, der sich letztendlich in die lange Reihe der gescheiterten Schmutzkübelkampagnen einordnen wird".

Petzner sieht die Ermittlungen als "politisches Manöver" der Justiz wegen seiner Kritik am mangelnden Ermittlungseifer in der Causa Hypo Niederösterreich. Er verweist darauf, dass die optische Anlehnung von Regierungs-Informationen an die Wahlkampflinie der jeweiligen Partei keine Ausnahme sei. Als Beispiel nennt er den Wahlaufruf des Innenministeriums bei der EU-Wahl 2009 - dieser war statt im übliche Grau im ähnlichen Blauton gehalten wie die damalige ÖVP-Kampagne. Petzners Fazit: "Das machen alle anderen auch."

Ermittlungen auch in Richtung ÖVP und SPÖ

"Wir führen wegen möglichen politischen Missbrauchs von amtlichen Informationsbroschüren auch Verfahren gegen Verantwortliche der ÖVP und SPÖ", betonte Behördensprecher Friedrich König gegenüber der APA.

Zum einen werden von der KStA Vorgänge während des EU-Wahlkampfs 2009 untersucht, als Folder des ÖVP-Spitzenkandidaten Erwin Strasser aufgelegt wurden, die hinsichtlich Layout und Aufmachung nahezu ident mit amtlichen Informationsbroschüren des Innenministeriums waren. Die KStA prüfe, ob "Verantwortliche im Innenministerium" und damit "Verantwortliche der ÖVP" gegen das Strafgesetzbuch verstoßen hätten, sagte König. Innenministerin Maria Fekter werde nicht als Beschuldigte geführt. Der Verdacht der missbräuchlichen Verwendung von Steuergeldern richte sich gegen "unbekannte Täter".

Was die SPÖ betrifft, wird laut König gegen Repräsentanten der "Kärntner Regionalpolitik" ermittelt. Wie der Behördensprecher betonte, führe die KStA - wie jede Anklagebehörde - ihre Untersuchungen grundsätzlich ohne Rücksicht auf Ansehen der betroffenen Personen bzw. deren Parteizugehörigkeit. (APA)