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Väter haben wenige rechtliche Möglichkeiten zu ihrem Besuchsrecht zu kommen, wenn ihnen dieses verweigert wird, sagt Familienrichterin Täubel-Weinreich.

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Wien - Während in der Regierung immer noch keine Übereinstimmung herrscht über die gemeinsame Obsorge für Scheidungskinder, melden sich jetzt die FamilienrichterInnen mit einem Vorschlag zu Wort.

In Österreich hätten Mütter und Väter nämlich ein großes Problem, ihr Besuchsrecht durchzusetzen, sagt Doris Täubel-Weinreich, die Vorsitzende der FamilienrichterInnen. Jener Elternteil, der verhindert, dass der andere das Kind sieht, obwohl das vereinbart ist, solle daher weniger Geld bekommen.

FamilienrichterInnen für Besuchsrechtsreform

Wenn beispielsweise eine Mutter verhindert, dass der Vater sein Kind zu Gesicht bekommt, habe dieser nur wenige Möglichkeiten, zu seinem Recht zu kommen. Im Gespräch mit Ö1 erläuterte Täubel-Weinreich ihren Vorschlag zur Reform: "Dann werden Ordnungsstrafen verhängt. Nur ist das so eine Sache: Eine Geldstrafe ist vielleicht nicht das richtige Mittel, weil es eigentlich eine Bewusstseinsveränderung für die Mutter bringen sollte."

Statt der derzeitigen Gesetzeslage, die Geld- und (im äußersten Falle) auch Haftstrafen vorsieht, schlägt Täubel-Weinreich vor, die Einhaltung der Besuchszeiten mit der Höhe der Unterhaltszahlungen zu verknüpfen.

Vorschlag: Drittel der Alimente auf Mündelkonto

"Da verstehe ich schon die Sichtweise der Väter, die sagen: Wenn ich die Alimente nicht zahle, dann kommt eine Lohnpfändung. Wenn die Mutter sich an den Gerichtsbeschluss nicht hält, passiert relativ wenig", sagte Täubel-Weinreich zu Ö1. "Da wäre halt die Idee, dass man sagt: Der Vater muss zwar die Alimente voll zahlen, aber er könnte ein Drittel auf ein gesperrtes Mündelgeld-Konto legen, und dieses bekommt das Kind mit 18 Jahren."

In der Frage der Unterhaltszahlungen wünscht sich Täubel-Weinreich ein flexibles Modell: Wenn ein Vater sich gar nicht um sein Kind kümmert, soll die Mutter auch höhere Alimente bekommen können. In die umgekehrte Richtung sollte das genauso gelten, findet Täubel-Weinreich. Hier habe es auch bereits entsprechende Urteile des Obersten Gerichtshofes gegeben: wenn der Vater sehr viel Zeit mit seinem Kind verbrachte habe er weniger Unterhalt bezahlen müssen.

Abwesende Väter werden idealisiert

Im Übrigen plädiert die Familienrichterin für die Einhaltung des Besuchsrechts: Für das Kind sei es das Beste. Denn Heranwachsende, die ihre Väter nie sehen, seien geneigt, diese zu idealisieren und würden zu hohe Erwartungen in sie setzen.

Die grüne Familiensprecherin Daniela Musiol steht dem Vorschlag, die Einhaltung der Besuchszeiten an die Höhe der Unterhaltszahlungen zu koppeln, skeptisch gegenüber. Das Besuchsrecht sei dazu da, den Kontakt zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten, und es sei der Rahmen dafür, dass beide Elternteile ihre elterliche Verantwortung auch nach Trennungen weiter wahrnehmen.

Grüne für außergerichtliche Lösungen

Das Unterhaltsrecht habe aber eine völlig andere Zielrichtung: Hier wird die Existenzsicherung von Kindern geregelt. Hier würden zwei verschiedene Intentionen vermischt werden, merkt Musiol an. Geht es nach den Grünen, sollte primär eine außergerichtliche Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten mit dem Besuchsrecht tätig sein und versuchen eine tragfähige Lösung zu finden. Nur wenn keine Einigung zustande kommt, soll das Gericht entscheiden. Musiol: "Es muss unser oberstes Ziel sein, längere Kontaktabbrüche zwischen beiden Elternteilen und dem Kind zu verhindern."

Vorschlag für Bandion-Ortner "diskussionswürdig"

Justizministerin Bandion-Ortner sieht Handlungsbedarf in der Handhabe zur Durchführung des Besuchsrechts. Sie hält den Vorschlag Besuchsregelungen mit der Höhe der Unterhaltszahlungen zu verknüpfen für "diskussionswürdig", so Bandion-Ortner im Ö1-Mittagsjournal. Der Ansatz werde in die Arbeitsgruppe zur gemeinsamen Obsorge einfließen.

Frauenministerin Heinisch-Hosek kann dem Vorschlag nicht sehr viel abgewinnen. Sie ist skeptisch und befürchtet, eine derartige Regelung könnte den Kindern auf den Kopf fallen, sagte die Ministerin im Ö1-Mittagsjournal. Eine Reform des Besuchsrecht sei dennoch notwendig. (red, derStandard.at, 16.8.2010)