Frage: Warum klagt Atrium Meinl & Co gerade jetzt?

Antwort: Weil Ende August die Verjährung der Ansprüche gedroht hätte, und sobald ein Verfahren anhängig ist, es keine Verjährung mehr gibt.

Frage: Warum klagt Atrium, obwohl bei Übernahme der damaligen MEL ein Klagsverzicht mit der Meinl-Gruppe vereinbart wurde?

Antwort: Bei kriminellen Handlungen - solche werden nun von Atrium vermutet - greift kein Klagsverzicht.

Frage: Warum klagt Atrium in London und nicht in Wien?

Antwort: Meinl ist britischer Staatsbürger, und Atriums Firmensitz ist Jersey. Gegen Wien sprechen die horrenden Gerichtskosten: Denn wer auf 2,1 Mrd. Euro klagt, muss sofort 113,4 Mio. Euro an Gerichtsgebühren bezahlen.

Frage: Wer ist Atrium?

Antwort: Das Immobilienunternehmen Atrium ist der Rechtsnachfolger der auf Ostimmobilien spezialisierten Meinl European Land (MEL). Im August 2008 übernahmen die Investorengruppen Gazit Globe und Citigroup die damalige MEL und benannten sie in Atrium um.

Frage: Rund um Meinl gibt es eine verwirrende Fülle von Klagen. Warum?

Antwort: In Ermangelung einer Sammelklagen-Möglichkeit im Rahmen der Zivilprozessordnung kommt es derzeit zu unübersichtlich vielen Klagen, kritisiert Peter Kolba vom Verein für Konsumenteninformation (VKI). Allein am Handelsgericht Wien sind etwa 2000 Klagen, hauptsächlich gegen die Meinl Bank, anhängig.

Frage: Welche Möglichkeiten haben Anleger, die klagen wollen?

Antwort: Es stehen mehrere Rechtswege offen. So kann man dem VKI die Ansprüche abtreten, der sie in einer Klage geltend macht. Auch Advofin ist ein solcher Prozesskostenfinanzierer. Daneben gibt es Anwälte, die ähnlich gelagerte Fälle sammeln. Man kann auch ein Einzelverfahren führen, was vor allem Mandanten tun, die eine Rechtsschutzversicherung haben.

Frage: Gab es vor der AK bereits Vergleiche in der Causa Meinl?

Antwort: Ja. Der erste diesbezügliche Deal soll von Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer ausgehandelt worden sein. Dies wurde in den Medien stark kritisiert, da dabei angeblich bessere Konditionen ausgehandelt wurden, als bei anderen Vergleichen. Laut VKI ist es ein grundsätzliches Problem, dass bei der Fülle von Einzelklagen niemand durchblickt, zu welchen Konditionen Abschlüsse getätigt werden. In der Regel wird Stillschweigen vereinbart. (cr, ruz, DER STANDARD, Printausgabe, 13.8.2010)