Foto:

Zahlreiche Politiker von Regierung und Opposition wollen der Abbildung ihrer Häuser im Internetdienst Google Street View eine Absage erteilen. Nach dem Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, kündigte auch der Grünen-Politiker Hans-Christian-Ströbele an: "Ich bin gegen Google Street View und werde die Möglichkeit wahrnehmen, Einspruch einzulegen." Er finde das Projekt schlicht "ungeheuerlich". Wenn ein Widerspruch eingelegt wird, will Google entsprechende Häuser oder Wohnungen unkenntlich machen.

"Ich widerspreche, weil..."

Auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) will Widerspruch gegen eine Darstellung ihres Hauses einlegen, sagte eine Ministeriumssprecherin der «Frankfurter Rundschau». Die Datenschutzexpertin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, sagte der Zeitung: "Ich widerspreche, weil ich Bilder meiner Privatwohnung nicht im Internet sehen will. Soweit es sich um private Liegenschaften handelt, empfehle ich das auch jedem anderen - uneingeschränkt." Sollte Google trotz Widerspruchs Bilder veröffentlichen, müssten die Datenschutzbeauftragten über Sanktionsmöglichkeiten entscheiden.

Nach massiver Kritik an der angekündigten Einführung von Street View noch in diesem Jahr hatte Google am Mittwoch sein Widerspruchsverfahren präzisiert. Das Unternehmen betont, dass der "Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern/Wohnungen" auch nach dem Start des Dienstes dauerhaft gestellt werden könne.

Fristen

Um noch vor Veröffentlichung des Dienstes das eigene Haus oder die Wohnung unkenntlich zu machen, gibt es bestimmte Fristen: Das für nächste Woche angekündigte Online-Formular für einen Widerspruch soll für die 20 zuerst in Street View aufgenommenen Städte laut Google "für einen begrenzten Zeitraum bis Mitternacht (23.59 Uhr) am 14. September verfügbar" sein, erklärte Google. Bei einem Widerspruch per Brief ende die Frist mit Poststempel vom 21. September.

Melden sich Bürger innerhalb dieser Fristen, will Google die betreffenden Gebäude noch vor Einführung des Dienstes unkenntlich machen. Ein Widerspruch soll aber auch jederzeit nach Veröffentlichung der Aufnahmen gestellt werden können. (APA/dpa)