Wien - Die Bundesregierung möchte über eine Bankenabgabe 500 Millionen Euro einheben. Auf diese Zahl haben sich SPÖ und ÖVP bereits geeinigt, auf die Art der Einhebung allerdings noch nicht. Die SPÖ möchte die Steuer auf die Bilanzsumme einheben - abzüglich des Eigenkapitals und fiktiver Ausgaben für die Einlagensicherung. Die ÖVP möchte als Bemessungsgrundlage spekulative Geschäfte und außerbilanzielle Geschäfte heranziehen.

Erschwert wird die Debatte in Österreich dadurch, dass Ungarn bereits mit einer eigenen Bankensteuer vorgeprescht ist. Dort wird ebenfalls die Bilanz als Basis genommen, erwartet werden Einnahmen von 700 Mio. Euro. Da die heimischen Banken stark am ungarischen Markt vertreten sind, besteht nun die Befürchtung, dass der Ungarn-Teil der Bilanz doppelt besteuert werden könnte.

Im Finanzministerium heißt es, dass man beim ÖVP-Modell sehr wohl die Möglichkeit hätte, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Abgesehen davon gebe es bei jedem grenzüberschreitenden Sachverhalt üblicherweise zwischenstaatliche Regelungen, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden.

Generell wären Großkonzerne von einer Änderung der Gruppenbesteuerung betroffen. Diese Regelung wurde gemeinsam mit der Senkung des Körperschaftssteuersatzes von 34 auf 25 Prozent mit der Steuerreform 2004/05 eingeführt. Sie sieht eine gemeinsame Besteuerung rechtlich selbstständiger Kapitalgesellschaften vor.

Gleichzeitig wurde aber auch die Absetzung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften im Inland ermöglicht. Die SPÖ sieht das als "ungerechtfertigtes Steuerprivileg" der Unternehmen an. Finanzminister Josef Pröll (VP) ist zwar gegen ein Abschaffen, schloss aber Änderungen bei "einzelnen Eckpunkten" ebenfalls nicht aus. (go, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 11.8.2010)