Die Genehmigung für die Hundehaltung zu bekommen war nicht einfach. Wer ein Tier wollte, musste ein psychiatrisches Gutachten vorlegen, "warum man einen Hund braucht" (Vogewosi-Geschäftsführer Hans-Peter Lorenz). Auf die ärztliche Verschreibung verzichtet die Vogewosi nun. Es sei ja nicht die beste Nachred' "wenn die Leute erzählen, dass sie die Vogewosi zum Psychiater schickt", räumt Lorenz ein.
Nachbarliches Ja Seit Jahresbeginn gelten in den 12.600 Wohnungen neue Tierhalte-Richtlinien. Lorenz: "Wir haben die Bestimmungen gelockert und in den direkten Entscheidungsbereich übertragen." Was heißt: Wer sich einen Hund anschaffen will, braucht die Zustimmung der Nachbarn. 80 Prozent der Mitbewohner einer Stiege oder einer Reihenhausanlage müssen mit dem vierbeinigen Nachbarn einverstanden sein.
Antrag beim Hausverwalter
Dazu muss der Tierfreund einen Antrag beim Hausverwalter stellen. Im Antrag wird die Rasse und Größe des Tieres festgehalten, bevor die schriftliche Zustimmung der Nachbarschaft eingeholt wird. Mit der Bewilligung erhält der neue Hundebesitzer dann eine Empfehlung der Wohnbaugesellschaft, sich über die verantwortungsvolle Haltung im Tierschutzheim oder beim Tierarzt entsprechend informieren zu lassen. Beispielsweise über die passende Hunderasse und -größe.