Brüssel - Der Präsident des EU-Verfassungskonvents, Valery Giscard d'Estaing, hat am Dienstag im Präsidium des Gremiums seine Vorschläge zum künftigen Aufbau und Funktionieren der EU-Institutionen vorgelegt. Sie sehen nach Angaben eines Konventssprechers unter anderem folgendes vor:
  • Der Europäische Rat ernennt einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Ihre Amtszeit dauert zweieinhalb Jahre und ist einmal erneuerbar.

  • Der Ratspräsident leitet die Sitzungen des Rates, nimmt aber nicht an Entscheidungen teil. Er kann nicht gleichzeitig Regierungschef eines EU-Landes sein, muss dies aber mindestens zwei Jahre gewesen sein.

  • In einem gesonderten Verfahren benennt der Rat einen europäischen Außenminister, der zugleich der EU-Kommission angehört.

  • Für die Ministerräte für Justiz und Inneres sowie Wirtschaft und Finanzen (Ecofin) können ebenfalls Vorsitzende gewählt werden.

  • Die Ratsarbeit wird von einem Büro koordiniert, dem der Ratspräsident, dessen Stellvertreter, der EU-Außenminister, die Vorsitzenden der Ministerräte für Justiz/Inneres und Wirtschaft/Finanzen sowie zwei amtierende Staats- oder Regierungschefs angehören.

  • Im Rat wird mit einer qualifizierten Mehrheit abgestimmt, die sowohl eine Mehrheit der Mitgliedstaaten als auch eine Mehrheit der repräsentierten Bevölkerung umfassen muss.

  • Das Europäische Parlament soll nicht mehr als 700 Abgeordnete haben. Sie werden proportionell nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten entsandt; die kleinen EU-Staaten bekommen aber mindestens vier Abgeordnete.

  • Das Europäische Parlament wählt den Präsidenten der EU-Kommission mit einfacher Mehrheit.

  • Der Kommissionspräsident wählt aus den Vorschlägen der Mitgliedstaaten elf Kommissare aus. Sie müssen vom Parlament bestätigt werden.

  • Zusätzlich kann der Kommissionspräsident bis zu zwölf Berater ernennen, die aber nicht Mitglieder des Kollegiums werden.

  • Regelmäßig - etwa einmal jährlich - soll ein Kongress zusammentreten, der sich zu einem Drittel aus Europa-Abgeordneten und zu zwei Dritteln aus Abgeordneten der nationalen Parlamente zusammensetzt.

  • Dieser Kongress soll unter der Leitung des Präsidenten des Europäischen Parlaments grundsätzliche Debatten über die Lage der Europäischen Union führen und für mögliche Verfassungsänderungen zuständig sein.

  • Wenn der Rat dies einstimmig so beschließt, soll der Kongress auch den Ratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter wählen. (APA/dpa)