Berlin - Nach jahrelangem Streit hat bei den deutschen Grünen am Dienstag eine Urabstimmung über das bestehende Verbot von Doppelfunktionen in der Parteispitze und in Parlamenten begonnen. Die Trennung von Amt und Mandat hatte zahlreiche Parteitage beschäftigt. Jetzt sollen die 43.000 Parteimitglieder entscheiden, ob zwei Mitglieder des Grünen-Vorstandes auch Bundestags- oder Landtags- Abgeordnete sein dürfen. Das Ergebnis soll am 23. Mai vorliegen.

Bei Gründung Doppelfunktionen der Parteispitze verankert

Bei ihrer Gründung 1980 hatten die Grünen das Verbot von Doppelfunktionen der Parteispitze in der Satzung verankert. Alle Lockerungsversuche scheiterten bei Parteitagen an der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit. Zuletzt fehlten im Dezember acht Stimmen. Daraufhin durften die Parteichefs Claudia Roth und Fritz Kuhn trotz ihrer hohen Reputation nicht für eine zweite Amtszeit kandidieren. Sie waren im September in den Bundestag gewählt worden.

Die Trennung von Amt und Mandat soll die Basisdemokratie der Partei stärken und Machtkonzentration verhindern. Die Verfechter des Prinzips warnen weiterhin vor Ämterhäufung. Die Kritiker sehen die Grünen durch das Verbot der Doppelfunktionen politisch im Nachteil.

Die einfache Mehrheit entscheidet

In der Urabstimmung geht es um die Entscheidung, ob künftig bis zu ein Drittel der derzeit sechs Bundesvorstandsmitglieder gleichzeitig auch Abgeordnete sein dürfen. Weiter verboten bleiben sollen aber Positionen als Fraktionsvorsitzende, Minister oder EU-Kommissare. Für eine Satzungsänderung wird in diesem Fall keine Zwei-Drittel- Mehrheit gebraucht. Die einfache Mehrheit entscheidet. Auch eine Mindestbeteiligung ist bei Urabstimmungen nicht vorgeschrieben.(APA/dpa)