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Der Prozess gegen Kerviel endet am Freitag.

Foto: Reuters/Gonzalo Fuentes

Paris - Für seine heimlichen Spekulationsgeschäfte bei der französischen Großbank Société Générale soll der einstige Börsenhändler Société Générale für vier Jahre hinter Gitter. Die Staatsanwaltschaft verlangte in dem Prozess gegen den Skandalhändler am Donnerstag in Paris außerdem ein zusätzliches Jahr auf Bewährung. Kerviel hatte ungenehmigt mit bis 50 Mrd. Euro spekuliert und Verluste von 4,9 Mrd. Euro verursacht.

Der 33-jährige Kerviel muss sich seit Anfang Juni vor Gericht wegen Vertrauensmissbrauchs, Fälschung und betrügerischer Eingabe von Daten in das Computersystem der Bank verantworten. Der Anklage zufolge ist Kerviel "ein professioneller Betrüger", "Lügner", "Manipulator" und "Zyniker", der ganz gezielt ein System aufgebaut hat, um das Vertrauen der Bank in ihn auszunutzen. Staatsanwalt Jean-Michel Aldebert sagte: "Niemals hat der juristische Begriff des Vertrauensmissbrauchs so zurecht seinen Namen getragen."

Société Générale fordert Geld zurück

Die Staatsanwaltschaft blieb mit ihrer Strafmaßforderung leicht unter der möglichen Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis ohne Bewährung. Eine Geldstrafe forderten sie nicht - hier wären bis zu 375.000 Euro möglich. Möglicherweise berücksichtigten sie dabei, dass die Société Générale am Vortag angekündigt hatte, von Kerviel den gesamten Verlustbetrag von 4,9 Mrd. Euro zurückfordern zu wollen.

Die schwindelerregenden Spekulationsgeschäfte von Kerviel waren Anfang 2008 aufgeflogen. Der Ex-Börsenhändler hat zwar Fehler eingestanden, lehnt es aber ab, die gesamte Schuld allein auf sich zu nehmen. Er wirft seinen Vorgesetzten bei der Bank vor, von seinen Spekulationen gewusst und diese geduldet zu haben, solange er Gewinne machte.

Die Bank wiederum räumt zwar Schwächen in ihrem Kontrollsystem ein, hält Kerviel aber klar für den Schuldigen, weil der die Spekulationen geschickt verschleiert und seine Vorgesetzten belogen habe. Kerviel hatte das für Händler der Societe Generale übliche Risiko um ein Vielfaches überschritten - nach Angaben der Bank um das 25.000-Fache.

Wirtschaftsprofessor um 6.000 Euro zahlen

Kerviels Prozess endet am Freitag mit dem Plädoyer seiner Verteidiger.  Auf sein Urteil muss der ehemalige Börsenhändler aber noch gut ein Vierteljahr warten. Das Pariser Strafgericht legte am Freitag die Urteilsverkündung auf den 5. Oktober fest.

Einen anderen Prozess hatte Kerviel am Mittwoch gewonnen. Das Pariser Strafgericht verurteilte einen Wirtschaftsprofessor dazu, ihm 6.000 Euro Entschädigung zu zahlen, weil er Kerviel im Fernsehen als "Ganoven" bezeichnet hatte. (APA)