Wien - Den ersten Vorschlag für ein "Faculty"-Modell an den Universitäten hat die Uni-Lehrer-Gewerkschaft auf den Tisch gelegt. Die neue (dem angloamerikanischen Raum entlehnte) "Faculty" soll demnach all jene wissenschaftlichen Mitarbeiter umfassen, die ihren beruflichen Lebensmittelpunkt an den Unis haben, und jene Mitwirkungsrechte wahrnehmen, die derzeit den Professoren zukommen, heißt es in einem Wissenschaftsministerin Beatrix Karl übermittelten Konzept. Karl hatte sich vor kurzem für ein"Faculty"-Modell anstelle des derzeitigen Kuriensystems ausgesprochen.

Nach dem Modell der Gewerkschaft sollen all jene Mitarbeiter Mitglieder der "Faculty" sein, die "Lehre und/oder Forschung/Erschließung der Künste betreiben" und "entweder mindestens zu 50 Prozent beschäftigt sind oder einen Beschäftigungshorizont von mindestens vier Jahren haben und die in wissenschaftlichen Fächern ein Doktorat oder Dr.med aufweisen oder als Senior lecturer, Senior scientist oder Senior Artist beschäftigt sind". An Kunstunis und den künstlerischen Fächern der Architektur soll der akademische Grad nicht Voraussetzung für eine "Faculty"-Mitgliedschaft sein.

Eigener Vertretungskörper für Nichtmitglieder

Jene wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Mitarbeiter, die diese Bedingungen nicht erfüllen, sollen im Senat einen eigenen Vertretungskörper bilden. Gedacht ist dabei vor allem an Kurzzeit-Lehrbeautragte oder Lektoren aus der Praxis, so der stellvertretende Gewerkschafts-Vorsitzende Herbert Sassik. Mit dieser Gruppe, den Studenten, dem allgemeinen Personal und der Faculty würde es damit im Senat nach wie vor vier Vertretungkörper geben (derzeit Professoren, Mittelbau, Studenten, allgemeines Personal).

Durch die "Faculty" soll der Zugang von Frauen (die derzeit in der Professoren-Kurie unterrepräsentiert sind, Anm.) zu Leitungsfunktionen verbessert werden. Professorinnen, die derzeit in Vielfach-Funktionen tätig seien, würden so entlastet. Das "Faculty"-Modell der Gewerkschaft hat ausschließlich Einfluss auf die organisationsrechtliche Stellung der Mitarbeiter. Arbeitsrechtliche Konsequenzen seien damit nicht verbunden, so Sassik. (APA)