Wien - Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen in den heimischen Callcentern ein. Mit der Umwandlung zahlreicher Umgehungsverträge in echte Angestelltenverhältnisse sei ein Etappensieg gelungen, heißt es in einer Aussendung. Jetzt gehe es in die nächste Runde: Die GPA-djp will sich dafür einsetzen, dass bei Callcentern die Einhaltung der im Kollektivvertrag festgelegten Bestimmungen verstärkt durch die Gebietskrankenkassen und das Arbeitsinspektorat überprüft werden.

"Entgegen der landläufigen Meinung gilt auch für Callcenter-Beschäftigte ein Kollektivvertrag, nämlich der Kollektivvertrag für das Allgemeine Gewerbe. Wir werden in den nächsten Monaten sowohl bei den Gebietskrankenkassen als auch beim Arbeitsinspektorat eine flächendeckende Überprüfung der Callcenter-Branche einfordern", erklärt GPA-djp Vorsitzender Wolfgang Katzian.

Durch eine groß angelegte Informationskampagne 2006 konnte man die Zahl der Umgehungsverträge in der Callcenter-Branche deutlich eindämmen, so die GPA. Laut Statistik des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger konnte die Zahl der Dienstnehmer mit freien Dienstverträgen von April 2006 bis April 2010 Österreich weit in etwa halbiert werden. Einige Callcenter Agents, vor allem in externen Callcentern, würden aber nach wie vor nicht angestellt, sondern nur als freie DienstnehmerInnen beschäftigt. Dabei handele es sich in fast allen Fällen um Umgehungsverträge.

Praxis sei auch häufig, entgegen den Bedingungen eines ordentlichen Anstellungsverhältnisses, einfach einen fixen Stundenlohn für geleistete Arbeitzeit zu zahlen, egal wann gearbeitet werde oder wie lange jemand im Callcenter arbeite. Den Beschäftigten würden damit die im Kollektivvertrag festgelegten Zuschläge und Sondervergütungen für Arbeit in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen vorenthalten. Außerdem würden derzeit Callcenter-Angestellte immer wieder in einer zu niedrigen Verwendungsgruppe eingestuft. Auch die Vorrückungen in die nächste Gehaltsstufe und die Anrechnung von Vordienstzeiten würden Beschäftigten häufig vorenthalten.

Die Gewerkschafter appellieren an Unternehmen, bei der Auftragsvergabe, darauf zu achten und schließen auch Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs gegen einzelne Auftraggeber nicht mehr aus. (red)