Bild nicht mehr verfügbar.

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Wien  - Die Elektronische Aufsicht (EA), in der öffentlichen Debatte als "Fußfessel" bekannt, wird ab Herbst 2010 sowohl in der Untersuchungs- als auch in der Strafhaft eingesetzt und ist in beiden Fällen an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Nach Beschluss des Gesetzes noch vor dem Sommer werden die entsprechenden Ausschreibungen für die Technikausstattung durchgeführt, hieß es am Dienstag in einer Aussendung des Justizministeriums.

"Nur für psychisch stabile Personen"

Bezieht man die Untersuchungshäftlinge mit ein, ist mit einer Zahl von 300 bis knapp 500 Personen zu rechnen, die zumindest temporär unter EA angehalten werden können. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner verwies einmal mehr darauf, dass die Fußfessel möglichst breit angelegt sein werde, allerdings nur für psychisch hinreichend stabile Personen geeignet sei.

Im Rahmen der Begutachtung sei festgestellt worden, dass es verfassungsrechtlich nicht möglich ist, bestimmte Tätergruppen von Haus aus auszuschließen. Denn die elektronische Fußfessel sei "kein Privileg, sondern eine neue Form der Haft". "Deshalb haben wir bei Sexualstraftätern besondere Hürden eingebaut", erklärte Bandion-Ortner. So werden in diesen Fällen neben den sonstigen Voraussetzungen die Opferinteressen besonders geprüft werden. Bei Sexualstraftätern könne die EA, wenn überhaupt, dann nur in sehr seltenen Fällen zur Anwendung kommen. Voraussetzung dafür sei etwa ein positives Gutachten der BEST (Begutachtungs- und Evaluierungsstelle für Sexualstraftäter).

Kinder stimmen mit

Im Rahmen der Begutachtung zur Gesetzesvorlage wurde außerdem festgelegt, dass nicht nur die Zustimmung aller erwachsenen im gleichen Haushalt lebenden Personen notwendig ist: Auch Kinder können ihren Standpunkt darlegen.

Alle "EA-Kandidaten" müssen eine "geordnete Tagesstruktur" nachweisen können. Bandion-Ortner: "Das bedeutet, dass auch Personen, die vermögend sind, nicht einfach in ihrem Haus die Strafzeit absitzen können." Wer keiner beruflichen Tätigkeit nachkomme, müsse etwa einer gemeinnützigen Beschäftigung nachgehen oder einen andersgearteten strukturierten Tagesablauf (etwa Kinderbetreuung oder Therapie) nachweisen. Damit fallen auch Pensionisten in die Regelung hinein.

Insgesamt erwartet sich Bandion-Ortner von der Einführung der EA eine Entlastung für den Strafvollzug und eine Erleichterung des Umstiegs von der Haft in die Freiheit. (APA)