Die geplante Koppelung von Vorsorgeuntersuchungen und Höhe des Selbstbehalts bei der Sozialversicherung der Gewerbetreibenden (SVA) beurteilen Experten unterschiedlich. Ab 2011 sollen zunächst in einem Versuch und ab 2012 dann für alle Versicherten gemeinsam mit dem Hausarzt gewisse Gesundheitsparameter festgelegt werden. Bei Erreichen der Zielwerte soll sich für die Versicherten der Selbstbehalt auf zehn statt 20 Prozent der Arzt- und Laborkosten reduzieren.
Als Steuerungsinstrument ungeeignet
Der Gesundheitsökonom Franz Piribauer beurteilt im Ö1-Morgenjournal das Anreizmodell kritisch. Das Modell werde nicht funktionieren, so Piribauer. Die Selbstbehalte seien in Österreich zu niedrig um als Steuerungsinstrument zu funktionieren. Schon jetzt leben Patienten, die einen Selbstbehalt zahlen müssen nicht gesünder, um weniger oft zum Arzt zu gehen und so zu sparen. Außerdem - so Piribauer - benachteilige das Modell diejenigen, die gesund sind und schon immr gesund gelebt haben. Piribauer sieht in dem Modell eher eine psychologische Beruhigungspille.
Kombination "Spitze"
Anders sein Kollege, Ernest Pichlbauer, der eine Anreizmodell prinzipiell für eine gute Idee hält: "Die Vorsorgeuntersuchungen mit definierten Zahlen und Anreizsystemen auszustatten ist spitze", so Pichlbauer im ORF-Radio. Langfristig können so die Kosten im Gesundheitsbereich reudziert werden, aber auch die Lebenssituation der Menschen verbessert werden. Solch ein Anreizmodell kann sich Pichlbauer auch für die Gebietskrankenkassen vorstellen, die bislang keinen Selbstbehalt einfordern. Dort müsse es eben ein Malus-System sein, dass bei nicht erreichten Gesundheitszielen der Patienten einen Selbstbehalt einführt.
Rückerstattung der 20-prozentigen Tariferhöhung
Die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) wird ihren Versicherten bei der Rückabwicklung des vertragslosen Zustands entgegenkommen. Nach Auslaufen des alten Kassenvertrags mit der Ärztekammer mussten SVA-Kunden ihre Arztrechnungen in bar vorstrecken und nun im Nachhinein mit der Kasse abrechnen. Das Problem dabei: Die Ärztekammer empfahl ihren Mitgliedern eine Tariferhöhung um 20 Prozent, die SVA wollte den Versicherten aber nur die Honorarsätze des alten Gesamtvertrages rückerstatten.
Der SVA-Vorstand hat am Donnerstagnachmittag beschlossen, den Versicherten die gegenüber dem alten Kassenvertrag um 20 Prozent erhöhten Arzthonorare zurückzuerstatten. "Natürlich waren uns die 20 Prozent Aufschlag nicht recht, aber das kann nicht zulasten der Versicherten gehen", betonte der SVA-Direktor. Laut Neumann gab es Ärzte, die ihre bisherigen Kassenhonorare gleich um mehrere hundert Prozent angehoben haben. Der "Extremfall" hat nach Angaben des SVA-Direktors einen Kärntner Versicherten getroffen, der bei seinem Hausarzt ein Rezept abholen wollte. Anders als sonst wurde ihm das Rezept nicht von der Sekretärin ausgehändigt, sondern vom Arzt persönlich. Inklusive eines kurzen Beratungsgesprächs verlangte der Mediziner dafür 200 Euro "Honorar". (APA/red, derStandard.at, 11.6.2010)