Das ORF-Gesetz hat im Verfassungsausschuss eine entscheidende Hürde genommen. Die fünf Parlamentsparteien sind sich unter anderem über die Ausgestaltung und Rolle der neuen unabhängigen Medienbehörde einig geworden. Ein Überblick über die Beschlüsse zur Medienbehörde und
sonstige Neuerungen:
Vorabprüfung
Die Medienbehörde bekommt vom Generaldirektor das Strukturkonzept mit einer Rahmenplanung der Einnahmen und Ausgaben vorgelegt. Konkret ist im Gesetz vorgesehen, dass die Strukturmaßnahmen "zur mittelfristigen substanziellen Reduktion der Kostenbasis" dienen sollen und so festzulegen sind, dass mittelfristig ein ausgeglichenes Ergebnis erreicht werden kann. Nach Eingang des vorgelegten Konzeptes hat die Medienbehörde sechs Wochen Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Daraufhin legt der Generaldirektor Konzept und Stellungnahme dem Stiftungsrat vor, wobei die Empfehlungen der Medienbehörde unverbindlichen Charakter haben. Eine nachträgliche Prüfung der ORF-Zahlen erfolgt unabhängig von der Vorab-Stellungnahme der Prüfungskommission.
Besetzung der Behörde
Die Mitglieder werden von der Bundesregierung vorgeschlagen. Beschlossen wird die Besetzung allerdings vom Hauptausschuss des Parlamentes. Die Behördenmitglieder - fünf an der Zahl mit mindestens fünf Jahren juristischer Erfahrung - dürfen nicht in einem Medienunternehmen beschäftigt sein. Dazu wurde eine "Cool-Off-Phase" von einem Jahr festgeschrieben.
Zusammenspiel mit dem Stiftungsrat
Das oberste ORF-Aufsichtsgremium kann die Prüfungskommission der Medienbehörde mit Prüfungen beauftragen. Die Mitglieder der Prüfungskommission sind gegenüber dem Stiftungsrat nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Einigkeit der fünf Parteien besteht neben der Medienbehörde laut Medien-Staatssekretariat auch über den "Code of Conduct": Demnach muss der Generaldirektor im Einvernehmen mit dem Redakteursausschuss einen Verhaltenskodex für journalistische Tätigkeit erarbeiten. Der Verhaltenskodex bedarf der Zustimmung des Publikumsrates und des Stiftungsrates und ist auf der Website des ORF zu veröffentlichen.
Der ORF-Jahresbericht wird künftig der Öffentlichkeit "leicht, unmittelbar und ständig" zugänglich zu machen. Der Bericht ist vom Bundeskanzler dem Nationalrat und dem Bundesrat vorzulegen.
Einig sind sich die Parlamentsparteien über die Produktionskostenzuschüsse: Die Ausstrahlung einer Sendung darf nicht von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass ein Beitrag zur Finanzierung der Sendung geleistet wird.
Mit dem ORF-Gesetz sollen nächste Woche darüber hinaus auch noch wesentliche Punkte wie die Gebührenrefundierung beschlossen werden. Der ORF bekommt verteilt auf vier Jahre zusätzlich 160 Millionen Euro, die allerdings an Auflagen geknüpft sind. Unter anderem muss der ORF das Radio Symphonie Orchester (RSO) und die Filmförderung erhalten. Außerdem wird ein Informations- und Kulturspartenkanal eingeführt. Das Direktorium des ORF wird von sechs auf vier Köpfe verkleinert und die Frauenquote wird auf 45 Prozent gehoben. Ausgenommen von letzterem sind allerdings ORF-Gremien und -Geschäftsführung. (APA)