Frankfurt/Main - Im Mordfall Jakob von Metzler sind neue Vorwürfe gegen die Polizei aufgetaucht. In einem Brief an das Landgericht Frankfurt am Main werfen die Eltern der Freundin des Angeklagten Magnus G. Beamten vor, ihre Tochter bedroht zu haben. Das bestätigte ein Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft am Donnerstag.

Die Frankfurter Polizei hat die neuen Gewaltvorwürfe gegen Beamte zurückgewiesen. Es gebe bisher keine Hinweise auf "Unregelmäßigkeiten" bei der Festnahme der Freundin des Angeklagten Magnus Gäfgen, sagte Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt am Donnerstag.

Drohungen

Die Eltern des Mädchens hatten schwere Vorwürfe erhoben: Bei der Festnahme des Pärchens am 30. September 2002 sollen Sondereinsatzkräfte die 16-Jährige zum Ausziehen gezwungen und ihr eine Vergewaltigung angedroht haben.

Vorwürfe gegen Unbekannt

Von einem Fehlverhalten der Polizeibeamten habe die 16-Jährige weder in ihrer Vernehmung durch eine Kriminalbeamtin des Frankfurter Polizeipräsidiums, noch in ihrer späteren Vernehmung als Zeugin bei der Staatsanwaltschaft berichtet, sagte Weiss-Bollandt. Auch die Eltern, die bei der zweiten Vernehmung anwesend waren, hätten dazu keine Angaben gemacht.

Wegen der Vorwürfe ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen unbekannt wegen des Verdachts der Bedrohung, wie ein Sprecher am Donnerstag sagte. Die Behörde wolle das Mädchen noch dazu vernehmen.

Auf offerner Strasse gezwungen sich auszuziehen

Der Vater wirft der Polizei einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zufolge vor, dass Beamte der Sondereinsatzkommandos die 16-Jährige bei ihrer Festnahme auf offener Straße zwangen, sich nackt auszuziehen. Zudem sei dem Mädchen gedroht worden, es werde von Polizisten vergewaltigt, wenn es nicht verrate, wo der entführte Jakob versteckt sei. In diesem Fall müsste die Staatsanwaltschaft dem Sprecher zufolge wegen des Verdachts der Aussage-Erpressung ermitteln.

Gewalt- Androhung

Bei der Vernehmung des Angeklagten Magnus G. hatte der Frankfurter Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner angeordnet, dem Angeklagten Gewalt anzudrohen, wenn er den Aufenthaltsort des Jungen nicht preisgebe. Die Ermittler gingen zum Zeitpunkt dieses Verhörs davon aus, dass Jakob noch leben könnte. Das Frankfurter Landgericht hatte wegen der Drohungen gegen Magnus G. alle Geständnisse, die er vor dem Verfahren abgelegt hatte, für unverwertbar erklärt. Magnus G. gestand am vergangenen Freitag vor Gericht aber erneut, im September 2002 den damals elfjährigen Jakob entführt und getötet zu haben. (APA)