Wien - "Nichts überstürzen", rät der Verein für Konsumenteninformation (VKI), mit dem Abschluss einer Zukunftsvorsorge noch zu warten. In den nächsten Monaten sei mit weiteren Anbietern und Angeboten zu rechnen. Der Markt für die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge sei derzeit erst im Entstehen. Außerdem sei die Klärung aller Rechtsfragen abzuwarten. "Unentschlossene versäumen nichts: Die vollständige Prämie dafür ist auch bei Abschluss gegen Ende des Jahres noch zu lukrieren", so der VKI am Mittwoch.

Derzeit wird das Produkt entweder als Fondsvariante oder als fondsgebundene Versicherung angeboten. Die überwiegende Mehrheit der Zukunftsvorsorge-Angebote ist als fondsgebundene Lebensversicherung konzipiert.

Kritik an hohen Kosten

Der Konsumentenschützer kritisieren dabei die hohen Kosten, die damit verbunden sind: "Drei Prozent Ausgabeaufschlag bei der Fondsvariante sind für ein Vorsorgeprodukt, das breite Bevölkerungskreise ansprechen soll, zu hoch. Daneben ist eine jährliche Verwaltungsgebühr zu bezahlen und auch Kosten für die Kapitalgarantie fallen an."

Bei der Versicherungsvariante würden Pakete mit Zusatzleistungen angeboten, welche die Performance beziehungsweise den Ertrag für die Pensionsvorsorge schmälerten. "Es ist also sinnvoll zu überlegen, ob man diese Versicherungsleistungen tatsächlich braucht", gibt der VKI zu bedenken. Weiters empfiehlt er, noch laufende Verträge - zum Beispiel Lebensversicherungen - nicht aufzulösen, um sie in die neue Vorsorgeform zu überführen. Denn bei vorzeitiger Kündigung würden teilweise hohe Verluste anfallen.

Auch bei Kapitalgarantie "Vorsicht angebracht"

Auch bei der Kapitalgarantie sei "Vorsicht angebracht", hier würden sich die Produkte unterscheiden. Gesetzlich vorgeschrieben sei sie nur bei einer widmungsgemäßen Verwendung. "Lässt man sich statt einer monatlichen Rentenzahlung das Kapital auszahlen, bieten nur wenige Anbieter eine Kapitalgarantie", weiß der VKI.

Ein weiterer Grund noch abzuwarten sei, dass wichtige Detailfragen zur Umsetzung und Abwicklung der Veranlagungsprodukte noch nicht eindeutig geklärt sind. So sei unklar, ob die Zusatzleistungen bei fondsgebundenen Lebensversicherungen prämienmindernd wirken und ob dafür separat Versicherungssteuer zu zahlen ist. Ungewissheit gebe es auch bei Produkten, deren vertragliche Laufzeit über die gesetzliche Mindestbindefrist von zehn Jahren hinausgeht. Der VKI empfiehlt daher, vor Vertragsabschluss zu klären, ob das Kapital nach der gesetzlichen Bindungsfrist sofort zur Verfügung steht. (APA)