Wien - Die beiden Handynetzbetreiber Mobilkom (A1) und T-Mobile müssen es künftig billiger geben und weniger Maut für die Durchleitung von Gesprächen konkurrierender Anbieter verlangen. Die Telekom Control Kommission (TKK) als oberste Telekom-Regulierungsbehörde hat die Zusammenschaltungsentgelte gesenkt. Mobilkom sieht das nicht ein und geht vor die Höchstgerichte.

"Österreich hat bei Handys eine Marktdurchdringung von 84 Prozent, es gibt einen intensiven Wettbewerb wie sonst kaum irgendwo. Wir finden es nicht mehr zeitgemäß, dass die Entgelte für das Zusammenschalten der Netze behördlich festgelegt werden", sagte eine Mobilkom-Sprecherin dem STANDARD.

T-Mobile spricht von einer "unverhältnismäßigen Benachteiligung" und behält sich rechtliche Schritte vor.

"Wir können es nicht allen Recht machen"

"Wir können es nicht allen Recht machen", hatte Tags zuvor TKK-Vorsitzender Eckhard Hermann bei der Präsentation der neuen Zusammenschaltungsentgelte gemeint. Auf die Frage, ob er damit rechne, dass die Höchstgerichte eingeschaltet würden, sagte Hermann: "Statistisch gesehen ja."

Die Mobilkom darf rückwirkend mit Anfang April nur mehr 11,11 Cent je Gesprächsminute verlangen statt bisher 11,25 Euro und ab 1. September nur mehr 10,86 Cent. Für T-Mobile werden die Entgelte zunächst von 10,75 auf 10,61 Cent und dann auf 10,28 Euro zurückgeschraubt. Telering darf von den Konkurrenten unverändert 19,62 Cent für die Weiterleitung der Gespräche kassieren. Für Connect Austria (One) lag kein Regulierungsantrag vor.

Begründet wird diese Entscheidung mit der Kostenentwicklung. Bei allen Mobilfunkbetreibern - ausgenommen Telering, wo die Kosten unverändert hoch seien - zeigten die Aufwendungen eine sinkende Tendenz. Laut Hermann werden die Betreiber verpflichtet, ihre Kostensenkungen zur Hälfte weiterzugeben. Das deshalb, weil die Kosten für den Aufbau der neuen UMTS-Netze noch nicht einberechnet wurden und damit die Betreiber einen weiteren Anreiz zur Senkung ihrer Kosten hätten. Mehr Transparenz soll das neue Telekomgesetz (TKG) bringen, das kommenden Dienstag durch den Ministerrat soll. Nach Vorgaben der EU soll das neue TKG mit 25. Juli 2003 in Kraft treten. (Günther Strobl, DER STANDARD, Printausgabe 17.4.2003)