Die in Österreich seit langem bestehende Möglichkeit der Wahl eines Alternativen Telekom-Anbieters via Vorwahl (Call by Call) im Ortsnetz wird in Deutschland wie geplant per 25. April umgesetzt. Das Verwaltungsgericht Köln hat am Dienstag einen entsprechenden Beschluss des deutschen Telekomregulators bestätigt und damit einen Einspruch des alternativen Telefonieanbieters Arcor abgelehnt.

Arcor hatte eine gleichzeitige Einführung von Call-by-Call und Preselection - der automatischen Wahl eines alternativen Betreibers - verlangt. Die "Carrier Preselection", die in Österreich ebenfalls seit Langem funktioniert, soll im deutschen Ortsnetz am 8. Juli eingeführt werden.

Das Gericht begründete das Urteil damit, dass die Regulierungsbehörde als Ursache für die zwei unterschiedlichen Fristen technische Gründe für die Umstellung von Seiten der Deutschen Telekom angab. Arcor hingegen hatte betont, dass eine nicht zeitgleiche Einführung zu einer Wettbewerbsverzerrung führen würde. Dies hat das Gericht allerdings im Vergleich zu technischen Belangen als nicht entscheidend angesehen.

Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde beim Oberlandsgericht Münster möglich.(APA/AP)