Karlsruhe - Das deutsche Bundeskartellamt durfte die geplante Übernahme der Fernsehsendergruppe ProSiebenSat.1 durch die Axel-Springer-Verlagsgruppe untersagen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in letzter Instanz entschieden. Damit blieb die Klage des Springer-Verlags gegen das Fusionsverbot in allen Instanzen erfolglos.

Der Kartellsenat des BGH begründete sein Urteil damit, dass bei einer Fusion von Springer mit den Privatsendern die marktbeherrschende Stellung auf dem TV-Werbemarkt verstärkt worden wäre.

Der Springer-Verlag hat seine Pläne zwar inzwischen aufgegeben. ProSiebenSat.1 wurde inzwischen von anderen Investoren gekauft. Springer klagte aber dennoch, um Rechtsklarheit für künftige Fusionen zu erhalten. (APA/apn)