Das geplante ORF-Gesetz wird aus Sicht der Privatsender eine deutliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen nach sich ziehen: "Der ORF soll 160 Millionen Euro zusätzlich an Gebühren erhalten - obwohl er im ersten Quartal 2010 über Plan lag", kritisieren die Privatsender via Aussendung. Außerdem sollten noch weitere Werbemöglichkeiten gewährt werden - "sogar regionale TV-Werbung steht im Raum", heißt es weiter. Damit würde die bereits jetzt bestehende Wettbewerbsverzerrung noch weiter verschärft, berüfrchten die Privatsender.

"Das Vorgehen der Politik in dieser Sache ist für uns unverständlich. Der ORF erhält einfach mehr Geld, wenn er danach ruft - und zwar unabhängig davon, ob dies gerechtfertigt ist oder nicht. Schon jetzt erhält der ORF Rekord-Gebühren - dennoch gibt es im ORF immer mehr Werbung. Die Rufe der Privatsender nach fairen Wettbewerbsbedingungen verhallen dagegen ungehört.", kommentiert Corinna Drumm, Geschäftsführerin des Verbands Österreichischer Privatsender (VÖP).

Petition gestartet

In einer gemeinsamen Aktion der österreichischen Privatsender, die ab Montag in den Programmen  startet, werden die Hörer und Seher über die "Missstönde" informiert, wie es heißt, und zur Unterschrift einer Petition aufgerufen, die anschließend dem für Medien zuständigen Staatssekretär, Josef Ostermayer, übergeben werden soll. Die Aktion läuft in Form von Trailern sowie redaktionellen Berichten. Die Sender haben außerdem eine Online-Petition eingerichtet: www.nein-zum-orf-gesetz.at, weiters gibt es eine Fanpage auf Facebook: "NEIN zu mehr Werbung im ORF - NEIN zum neuen ORF Gesetz". Darüber hinaus sind Inserate in Tageszeitungen geplant.

ORF wehrt sich

Der ORF verwahrt sich gegen die Vorwürfe der Vereinigung Österreichische Privatsender (VÖP) und verweist auf "irreführende Behauptungen". Im vorliegenden Entwurf für ein neues ORF-Gesetz sei keine zusätzliche Werbezeit für den ORF geplant, sondern die Werbemöglichkeiten würden deutlich verschlechtert. So werde die Online-Werbung limitiert und die Möglichkeiten für regionale Kooperationen und Sponsorhinweise würden so weit eingeschränkt, dass dem ORF mittelfristig in Summe rund 20 Millionen Euro entgehen würden.

Von zusätzlichen Belastungen für die Gebührenzahler könne ebenfalls nicht die Rede sein. Der derzeitige Gesetzesentwurf sehe vor, dass befristet auf vier Jahre den ORF-Programmen ein Teil jener Mittel zugutekommt, die derzeit aus dem Titel der "Gebührenbefreiung aus sozialen Gründen" entgehen, die jährlich einen Verlust von mehr als 60 Mio. Euro ausmache.

Die im ORF-Gesetz geplanten Mittel im Ausmaß von 160 Mio. Euro aus der Gebührenrefundierung würden ausschließlich in die ORF-Programme investiert, betonte der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Die Gelder flössen in die Filmförderung, zusätzliche österreichische Filme und Serien, neue Informations- und Kulturangebote sowie einen Ausbau des barrierefreien Zugangs.

Film macht Druck

Eine der beiden heimischen Vereinigungen für Regie, der "Verband Filmregie Österreich", appellierte in einer Aussendung wiederum an alle Mitglieder des Parlaments, das ORF-Gesetz in der nächsten Plenarwoche umzusetzen. Wegen ausbleibender Förderungen seitens des ORF drohe sonst ein Aus für Kinofilme. Auch österreichische TV-Filme, -Serien und -Dokumentationen könnten nicht gedreht werden.

Offene Punkte

Das ORF-Gesetz könnte diese Woche ins Finale gehen. Am 10. Juni ist die Materie auf der Tagesordnung des parlamentarischen Verfassungsausschusses, kommt es dort zu einer Einigung, kann das Gesetz kommende Woche im Plenum beschlossen werden. Am Montagabend treffen dazu die Vertreter der fünf Parteien zu einer weiteren Gesprächsrunde zusammen. Offen sind noch die Rolle der neuen Medienbehörde und Beschränkungen der Einnahmen des ORF im Onlinebereich und bei bezahlten Kooperationen rund um "Bundesland heute". Dazu sollen Gespräche zwischen dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) sowie dem ORF als Grundlage dienen. Zuletzt trafen einander Verleger und ORF am Freitag. Montagabend soll der Stand der Verhandlungen den Parlamentsparteien vorgelegt werden. (red/APA)