Wien - Am Donnerstag wird es in der Causa Buwog/Grasser/Ramprecht spannend. Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser hat ja Exkabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht wegen übler Nachrede geklagt. Ramprecht hatte ihm Einflussnahme bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) vorgeworfen. Ramprechts Anwalt, Michael Pilz, hat nun, wie berichtet, die Öffnung von Grassers Konten beantragt; er will so quasi Entlastungsbeweise dafür finden, dass sein Mandant Recht hatte.

Die Entscheidung über die Zulassung dieses unüblichen Beweises (Kontoöffnungen werden in aller Regel zulasten der Beschuldigten gemacht) obliegt Richter Gerald Wagner. Er wird wohl in der Verhandlung am Donnerstag darüber entscheiden; weist er den Antrag ab, wird seine Begründung spannend sein. Richter sind im Gegensatz zu Staatsanwälten weisungsfrei.

Zur Erinnerung: In der "Haupt-Causa" Buwog, in der Grasser wie die Lobbyisten Peter Hochegger und Walter Meischberger als Beschuldigter geführt ist (es gilt die Unschuldsvermutung), ließ der Staatsanwalt die Konten Letzterer öffnen, nicht aber jene Grassers.

Hochegger ist für Donnerstag als Zeuge geladen; er dürfte sich der Aussage entschlagen. (gra, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 8.6.2010)