Klagenfurt - Nach den Diskussionen um die Meldepflicht der bäuerlichen Nebeneinkünfte von FPK-Obmann LHStv. Uwe Scheuch und dessen Bruder, Klubobmann Kurt Scheuch, ist nun auch Kärntens Soziallandesrat Christian Ragger (FPK) in eine Unvereinbarkeitsdebatte verwickelt. Wie die Tageszeitung "Österreich" in ihrer Freitag-Ausgabe berichtet, hat Ragger seinen Hälfteanteil an einer Wolfsberger Anwaltskanzlei nicht dem Unvereinbarkeitsausschuss im Landtag gemeldet.

Ragger bestätigte dies , er rechtfertigte sich damit, dass er ohnehin nicht ins operative Geschäft der Kanzlei eingreifen könne, eventuelle Einkünfte seien gleich zu behandeln wie bei Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung. "Die Streitfrage ist, ob ich das dem Landtag melden muss. Ich bin der Rechtsmeinung, dass das nicht notwendig ist, ich war ja selbst Mitglied dieses Ausschusses."

"Nur eine Formsache"

Er habe noch vor seinem Amtsantritt als Landesrat seine Funktion als Geschäftsführer der Poganitsch & Ragger Rechtsanwälte GmbH zurückgelegt und sich aus dem Firmenbuch streichen lassen. Zudem habe es noch keine Gewinnausschüttung gegeben, betonte der Jurist. Zugleich erklärte er, dass er die Meldung an den Ausschuss inzwischen nachgeholt habe. "Das ist ohnehin nur eine Formsache, ich glaube, das ist damit erledigt."

Das Unvereinbarkeitsgesetz ist an sich recht eindeutig. Paragraf 3 besagt: "§ 3. (Verfassungsbestimmung) (1) Steht ein Unternehmen im Eigentum eines Mitgliedes der Bundesregierung, eines Staatssekretärs oder eines Mitgliedes der Landesregierung oder sind sie Eigentümer von Anteilsrechten an einer Gesellschaft oder sonstiger Anteilsrechte an einem Unternehmen, so sind sie verpflichtet, bei Antritt ihres Amtes (...) dies dem Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrates (§ 6) oder dem nach der Landesgesetzgebung zuständigen Ausschuss des Landtages anzuzeigen; dabei ist das Ausmaß bestehender Anteilsrechte einschließlich der des Ehegatten anzugeben."

BZÖ erhebt Anschuldigungen

Problematisch könnte aber auch jener Passus im Gesetz sein, der die Vergabe von Aufträgen des Landes regelt. Raggers Kanzlei dürfte "weder unmittelbar noch mittelbar Aufträge vom betreffenden Land" oder Gesellschaften mit Landesbeteiligung erhalten. BZÖ-Abgeordneter Stefan Petzner behauptet, genau dies sei aber bereits mehrfach der Fall gewesen. "Die Kanzlei bekommt Aufträge vom Land Kärnten." (APA)