Vergangenen Freitag wurde endgültig bestätigt, dass die Rettung von 37 afrikanischen Bootsflüchtlingen aus akuter Lebensgefahr durch das Schiff „Cap Anamamur" 2004 keine „Beihilfe zur illegalen Einreise" nach Italien - und somit in die EU - war. Man erinnere sich: Der „Cap Anamur" war drei Wochen das Anlegen in Sizilien verweigert worden. Als es dann gewährt wurde, kam die Besatzung vor Gericht. Nun wurde der Freispruch des früheren Vorsitzenden der gleichnamigen deutschen Hilfsorganisation, Elias Bierdel, und zwei weiterer Schiffsoffiziere durch ein Gericht im sizilianischen Palermo rechtskräftig. Bierdel, der inzwischen am Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung in Stadtschlaining angehende UNO-Mitarbeiter für ihre Einsätze ausbildet, ist erleichtert. Aber er freut sich nicht. 


Denn leider stellt dieser rechtsgültige Freispruch überhaupt nicht klar, dass Schiffsbesatzungen, die auf hoher See Flüchtlinge aus Schlauch- oder kleinen Fischerbooten an Deck holen, von nun an straffrei bleiben. Und schon gar nicht wird jetzt in Italien oder anderswo die strikte europäische Abschottungspolitik überdacht, die jährlich tausenden Menschen das Leben kostet. Sei es, weil sie in den ungenügenden Booten verdursten, aus Entkräftung sterben oder als Schiffbrüchige ertrinken. Oder weil sie auf der Grundlage des bilateraler Abkommens zwischen Italien und Libyen nach Libyen zurückgeschickt werden und in Abschiebezentren in der Wüste kommen, wo Folter und Hunger an der Tagesordnung sind. 

Vielmehr müssen Schiffsbesatzungen mit Zivilcourage in Italien auch weiter mit behördlicher Härte rechnen. Zwei tunesische Kapitäne, die im August 2007 44 Migranten in Seenot auf ihr Schiff ließen, wurden im November 2008 in Sizilien zwar, wie Bierdel auch, vom Vorwurf der Schlepperei freigesprochen. Doch weil sie beim Versuch, mit den Flüchtlingen in Lampedusa an Land zu gehen - wo diese einen Asylantrag stellen wollten - einem Zoll- und einem Kriegsschiff ausgewichen sind, wurden sie wegen „Widerstand gegen die Staatsgewalt" zu je 30 Monaten Haft und insgesamt 440.000 Euro Geldstrafe verurteilt: einer für tunesische Fischer niemals aufbringbare Summe. Und ihre berufliche Existenz wurde ruiniert, weil ihre Schiffe behördlich konfisziert wurden, seither verrostet und somit unbrauchbar geworden sind. 


Die Berufung gegen das Urteil läuft. Doch laut Judith Gleitze, die für Bierdels neue Flüchtlingshilfsorganisation „Borderline Europe" ( www.borderline-europe.de ) in Sizilien arbeitet, hat es zur Folge, „dass Fischer Flüchtlingsbooten jetzt wenn möglich ausweichen, um rechtlichen Verwicklungen zu entgehen". Eine Selbstschutzreaktion, die zwangsläufig zu mehr Toten führt, so lange Bootsflüchtlinge übers Mittelmeer kommen, weil sie daheim keine Perspektiven haben und es keine Chance auf legale Einreise in die EU gibt. Alles in allem ist das eine Flüchtlings- und Flüchtlingshelferabschreckungspolitik, die in all ihren Facetten einem großangelegten Programm unterlassener Hilfeleistung gleichkommt. 

Irene.Brickner@derStandard.at