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Ein Foto aus besseren Tagen: Die Präsentation der schwersten Goldmünze der Welt im Mai 2008, im Kunsthistorischen Museum in Wien. Sie war Dauerleihgabe der Auer von Welsbach-Gruppe an das Münzkabinett des Kunsthistorischen Museums.

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Klagenfurt - Bei der zweiten Tagung des Gläubigerausschusses im Konkursfall AvW ist am Donnerstag beschlossen worden, die 100 Kilogramm schwere Goldmünze "Maple Leaf", die Wolfgang Auer-Welsbach vor einigen Jahren gekauft hat, zu versteigern. Dieser Beschluss erfolgte in Anbetracht des derzeitigen Goldpreises, wie die Masseverwalter Gerhard Brandl und Ernst Mallegg erklärten. Wichtigste Botschaft beim Ausschuss war, so Brandl, aber die Tatsache, dass die Anleger keine Fristversäumnis befürchten müssten.

In Absprache mit dem Gericht sei festgelegt worden, dass die Frist zur Anmeldung von Ansprüchen, die im Konkurseröffnungsverfahren mit 30. 6. 2010 festgelegt worden war, nicht eingehalten werden müsse. Aufgrund der Größe, der Komplexität und der rechtlichen Problemstellungen der Verfahren, müsse man davon ausgehen, dass die Konkursverfahren drei bis fünf Jahre dauern würden. Laut Paragraf 107 der Konkursordnung könnten Gläubiger ihre Forderungen bis 14 Tage vor der letzten öffentlichen gerichtlichen Verhandlung anmelden. Die Masseverwalter erklärten auch, auf den zusätzlichen Kostenersatz für verspätete Anmeldungen zu verzichten.

Brandl und Mallegg riefen die Gläubiger erneut dazu auf, das vom Verein für Konsumenteninformation angestrengte Verfahren abzuwarten, in dem der Oberste Gerichtshof klären soll, welchen Status Genussscheine mit Kündigungsverzicht haben. Aufgrund der zahlreichen komplexen Verflechtungen rund um AvW Invest und AvW Gruppe müssten allfällige Haftungsfragen an Eigentümer und Manager der Firmen geklärt werden, die derzeit nicht beantwortet werden könnten. Dazu müssten unter anderem die anhängigen Strafverfahren abgewartet werden.

Die Masseverwalter haben zudem mit der Justizverwaltung Gespräche aufgenommen mit dem Ziel, dass beim Landesgericht Klagenfurt eine Hotline eingerichtet wird, an die sich Geschädigte mit allen Verfahrensfragen wenden können. (APA)