Graz - Wegen Suchtgifthandels und schweren gewerbsmäßigen Betrugs ist am Donnerstag ein Arzt im Grazer Straflandesgericht zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Steirer gestand, acht Jahre lang massenhaft morphinhältige und psychotrope Medikamente an drei Patienten abgegeben zu haben, ohne die medizinische Notwendigkeit ausreichend geprüft zu haben. Die Patienten verkauften die Tabletten am Schwarzmarkt. Eine 13-jährige Abnehmerin starb im Sommer 2007.

Der Allgemeinmediziner, der auch mit der Substituierungsbehandlung von Suchtgiftkranken betraut war, begann im Jahr 2000, einem seiner langjährigen Patienten wegen angeblicher Rückenschmerzen und Therapieresistenz morphinhältige Tabletten sowie andere Medikamente mit psychotropen Substanzen zu verschreiben. Oftmals bekam der Mann auch Blanko-Rezepte, um sich die Tabletten in der Apotheke zu holen. Dabei verlor der Arzt den Überblick über die verschriebene Menge: "Rückwirkend bezweifle ich die Notwendigkeit, aber der Patient drängte mich dazu, diese stärkeren Medikamente gegen seine Schmerzen zu verschreiben."

Dass es sich bei dem Patienten jedoch um einen Suchtgiftabhängigen handelte, wollte der ehemalige Gefängnisarzt nicht bemerkt haben. Erst als er 2007 wegen Drogenhandels in die Justizanstalt kam und dort einen Entzug machte, sei es ihm bewusstgeworden. Auch in den beiden anderen Fällen habe er seinen Patienten geglaubt und ihnen laut Gutachter zu viele Medikamente verordnet: "Sein langjähriger Patient hätte alle ihm verschriebenen Tabletten gar nicht selbst nehmen können."

Neben dem Suchtgifthandel beging der Angeklagte auch schweren gewerbsmäßigen Betrug zum Nachteil der Gebietskrankenkasse. Er verrechnete Ordinationszeiten für Blanko-Rezepte - so wie es angeblich auch viele andere Ärzte tun würden, nur ihn hätte es eben erwischt - und verursachte zudem Kosten für zu Unrecht verschriebene Tabletten. Insgesamt beglich er bereits vor der Verhandlung einen Schaden von rund 18.100 Euro bei der Kasse.

Richter Martin Wolf sprach den Steirer schuldig und verurteilte ihn zusätzlich zu den sechs Monaten bedingter Haft zu 12.000 Euro Geldstrafe. Als mildernd erkannte das Gericht an, dass der Suchtgifthandel nicht mit dem Vorsatz der Bereicherung, sondern der medizinischen Betreuung begangen wurde, sowie die Schadenswiedergutmachung. Als erschwerend wertete der Richter den langen Deliktszeitraum und die Tatsache, dass es sich nicht um mehrere Patienten gehandelt hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA)