Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer will eine schärfere Regelung bei sogenannten Cold Callings - dabei geht es um unerwünschte Anrufe, bei denen die Gesprächspartner zu einem Geschäftsabschluss überredet werden. Laut einer Konsumentenumfrage des Ministeriums werden nach wie vor viele Menschen angerufen. Hundstorfer will deshalb die Verbraucher vor solchen Vertragsfallen besser schützen. "Verträge, die im Rahmen unerbetener Werbeanrufe geschlossen werden, sollen entweder nichtig oder bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Kunden schwebend unwirksam sein", so der Minister.

Gewinnversprechungen oder Glücksspiele

Hinter den Anrufen stecken meistens Firmen, die Gewinnversprechungen oder Glücksspiele wie Lotto- und Totogemeinschaften anbieten, aber auch Telefongesellschaften, die diesen Vertriebsweg nutzen. Besonders interessiert sind Telefonkeiler an Daten - meist Name und Anschrift - der Angerufenen. Besorgniserregend ist der Umstand, dass über die Hälfte aller Konsumenten am Telefon nach ihren Kontodaten befragt werden und viele von ihnen sie auch bekanntgeben, wie die Umfrage ergab.

"Zwar sind unerbetene Telefonanrufe bereits nach Telekommunikationsrecht untersagt. Dies schützt allerdings nicht den Verbraucher vor nachteiligen Vertragsabschlüssen mit Telefonkeilern. Das Konsumentenschutzministerium strebt daher eine zivilrechtliche Lösung im Konsumentenschutzgesetz an wie dies bereits im Regierungsübereinkommen vorgesehen ist. Die Gespräche mit dem Koalitionspartner laufen bereits", sagte Hundstorfer. Wesentlich ist für den Minister, dass Anrufer aus der Anonymität heraustreten und damit verfolgbar werden.