Der vorliegende Konzernabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln, nach den Bestimmungen des § 250 Abs. 2 UGB aufgestellt. Die durch das EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz eingeführten Bestimmungen kommen zur Anwendung. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen verbundenen Unternehmen wurden nach konzerneinheitlichen Richtlinien auf Basis der Vorschriften des UGB erstellt. Der Konzernabschlussstichtag ist der 31. Dezember 2009. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

1. Konsolidierungskreis

Die Konzernmuttergesellschaft ist die Österreichische Bundesforste AG. Die erstmalige Erstellung eines Konzernabschlusses erfolgte zum 1. Jänner 2002.

Der Konzernabschluss umfasst folgende Unternehmen:

c) Beteiligungen

Aufgrund der untergeordneten Bedeutung (§ 263 Abs. 2 UGB) wurden die Beteiligungsunternehmen RegioZ Regionale Zukunftsmanagement und Projektentwicklung Ausseerland Salzkammergut GmbH,
Bad Aussee, RegioZ Regionale Zukunftsmanagement und Projektentwicklung Ausseerland Salzkammergut GmbH & Co KG, Bad Aussee, Kraftwerk Tegesbach Errichtungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H., Wien, sowie die Hauserberg Mautstraße GesnbR, Mayrhofen, zu Anschaffungskosten, vermindert um allfällige Abschreibungen, einbezogen.

2. Konsolidierungsgrundsätze

Kapitalkonsolidierung

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt sowohl bei der Voll- (§ 254 Abs. 1 Z 1 UGB) als auch bei der Equity-Einbeziehung (§ 264 Abs. 1 Z 1 UGB) nach der Buchwertmethode. Danach werden die Buchwerte der Anteile mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss aufgerechnet. Daraus resultierende Unterschiedsbeträge wurden, soweit eine Zuordnung zu einzelnen Vermögensgegenständen oder Schulden nicht möglich war, als Unterschiedsbeträge mit dem Gewinnvortrag verrechnet.

Schuldenkonsolidierung

Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen aus Beziehungen zwischen den in den Konzernabschluss  inbezogenen Gesellschaften mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten aufgerechnet.

Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Sämtliche konzerninternen Aufwendungen und Erträge werden aufgerechnet.

Zwischenergebniskonsolidierung

Zwischenergebnisse aus konzerninternen Liefer- und Leistungsbeziehungen
werden eliminiert.