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Der 80-Jährige soll für den Mord an einem Heimleiter in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden - Urteil nicht rechtskräftig

Foto: APA/GERT EGGENBERGER

Klagenfurt - Ein 80-jähriger Kärntner ist in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen und zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Der Geschworenensenat am Landesgerichtshof Klagenfurt befand ihn schuldig, den 54-jährigen Leiter des Heimes, in dem seine Mutter untergebracht war, im September des vergangenen Jahres mit fünf Messerstichen getötet zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zwischen dem Täter und seinem späteren Opfer schwelte ein jahrelanger Streit. Der Pensionist hatte den 54-Jährigen immer wieder bedroht und ihm unter anderem Fäkalien auf sein Grundstück geleert. (APA)