Korneuburg - "Kalt war's", erinnern sich die jungen Männer. Und von den knapp 50 ehemaligen Rekruten, die am Freitag im Landesgericht Korneuburg als Zeugen befragt wurden, können sich viele noch an mehr erinnern. Auch wenn einer vorsichtig fragt: „Stehe ich beim Bundesheer nicht unter Verschwiegenheitspflicht?" Der Prozess endete mit drei Schuldsprüchen: Ein Oberleutnant wurde wegen fahrlässiger Gemeingefährdung zu sechs Monaten, zwei Korporäle wurden zu je vier Monaten bedingter Haft verurteilt. Ein Unteroffizier wurde freigesprochen.

In besagter Nacht im Jänner 2009 war den Rekruten auf dem Truppenübungsplatz neben der Donauuferautobahn bei Korneuburg der Einsatz von Nebelhandgranaten vorgeführt worden. Leichten Bodennebel habe es gegeben, ein wenig Wind hatten einige gespürt. Dann seien die Nebelhandgranaten gleichzeitig gezündet worden. Vier oder fünf seien es gewesen.
Die Schilderungen der Rekruten lauten überwiegend: Der Wind habe die „riesige, direkte Wand aus grauem Rauch" abgetrieben - zur Autobahn hin. Ein paar Rekruten scherzten noch: "Jetzt wird's gleich krachen."

Dann krachte es wirklich drüben bei der Autobahn. Wenig später sahen sie Feuerschein im Nebel. In der Massenkarambolage auf der Donauuferautobahn kam eine junge tschechische Mutter in den Flammen um.

Die Verteidigung der vier angeklagten Vorgesetzten und Ausbildner lautet allerdings: Es habe schon vorher dichten Nebel gegeben, es sei kein Wind zu spüren gewesen, drei Granaten seien in zeitlichem Abstand gezündet worden, und es sei nicht möglich, dass eine Nebelwand derart weit wirke. Vor allem aber habe es in den damaligen Sicherheitsbestimmungen keine Hinweise über Sichtbehinderungen gegeben.

Die Heeresexperten, die dies belegen sollen, werden von Richter Gernot Braitenberg allerdings scharf darauf hingewiesen, dass es laut Sicherheitsbestimmungen sehr wohl Sicherheitszonen gibt: In einem Radius von 200 bis 300 Metern kann es durch Nebelgranaten zu toxischen Beeinträchtigungen kommen. "Die Rekruten standen ohne Schutzkleidung innerhalb dieses Radius. Die Nebelwand ist an ihnen vorbeigezogen. Das war eine toxische Gefährdung."

Und einen Zeugen, einen Hauptmann, erinnert Braitenberg daran, dass es auch noch bis zu einer Entfernung von 700 Metern zu Reizungen kommen kann: "Wir haben dort eine Tankstelle, dort gibt es Passanten. Ich will von Ihnen eigentlich nichts mehr wissen. Danke." (Roman David-Freihsl/DER STANDARD, Printausgabe, 8. Mai 2010)