Brüssel - Die EU-Kommission hat Österreich wegen nicht umgesetzter Standards für Luftfahrzeuginspektionen und das Fehlen von Rechtsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter gemahnt. Bei mangelnder Sicherheitsüberprüfung von Flugzeugen können die anderen EU-Länder ein Flugverbot verhängen. Österreich hat zwei Monate Zeit zur Beantwortung.

Was die Sicherheitsüberprüfung der Flugzeuge auf den eigenen Flughäfen betrifft, können die anderen EU-Länder bei Nichterfüllung der Vorschriften auch ein Flugverbot verhängen. Konkret sieht die entsprechende EU-Richtlinie Standards für die Durchführung von Vorfeldinspektionen vor. Dabei geht es um zwischen den Flügen durchgeführte Sicherheitsinspektionen von Flugzeugen, die sich beispielsweise auf das Vorliegen der zum Betrieb erforderlichen Dokumente, die Zusammensetzung und Befähigung der Flugbesatzung, den akzeptablen Zustand von Luftfahrzeugen und ihrer Ausrüstung beziehen.

Die Richtlinie über die Beförderung gefährlicher Güter sieht den sicheren Transport auf Straße, Schiene und Binnenwasserstraßen vor. Ebenso wie Österreich haben in diesem Bereich auch Finnland, Griechenland, Großbritannien und Irland ein Mahnschreiben erhalten.

Wenn die Kommission keine zufriedenstellende Antwort von Österreich erhält, kann sie im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens als letzten Schritt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einbringen. (APA)