Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Berufungsverfahren gegen eine einstweilige Verfügung festgehalten, dass Rapidshare "nicht für etwaige Urheberrechtsverstöße von Kunden nach Linkfreigabe an Dritte" haftet. Der Hoster könne "wegen Unzumutbarkeit einer effektiven Überwachung" nicht haftbar gemacht werden. Der Filmverleih Capelight Pictures hatte die Verfügung gegen das Unternehmen erwirkt.

Urteile gegen Rapidshare

Rapidshare bietet seinen Nutzern an, Dateien zu hosten und diese anderen Usern zur Verfügung zu stellen. Einige nutzen den Dienst auch zur Verbreitung urheberrechtlich geschützter Filme. In "ersten Scharmützeln", wie es die Anwaltskanzlei Damm & Partner ausdrückt, wurde Rapidshare unter anderem zur Unterlassung verpflichtet und ein Ordnungsgeld von 1.500 Euro verhängt. Das Oberlandesgericht Köln nahm eine eingeschränkte Prüfpflicht an. Diese besagt, dass zwar nicht alle Links aber zumindest bestimmte Linklisten auf Urheberrechtsverstöße geprüft werden müssen.

Prüfung unzumutbar

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht das in einer aktuellen Entscheidung anders. Demnach haftet der Betreiber gar nicht. Die Links zu überprüfen sei unzumutbar, da Bezeichnungen oft irreführend und "irreversibel verschlüsselt" seien. Zudem wird im Urteilsschreiben festgehalten, dass die Speicherung von Dateien über den Dienst "durchaus den Bereich der Privatkopierfreiheit berühren kann. Nach § 53 Absatz 1 Urheberrechtsgesetz ist es niemandem verwehrt, einer rechtmäßig erworbenen Filmkopie auf externen Servern zu privaten Zwecken zu speichern. Er darf dann aber seinerseits nicht den entsprechenden "Standort" in der Öffentlichkeit preisgeben. Diese Entscheidung wird aber seinerseits nicht von der Antragsgegnerin beeinflusst oder gesteuert."

Rechtliche Maßnahmen

Rapidshare hatte erst vor kurzem vermeldet, stärker gegen illegale Uploads vorgehen zu wollen. In einem Online-Shop sollen geschützte Inhalte kostenpflichtig angeboten werden. Auch wurden rechtliche Schritte gegen beharrliche Uploader geschützter Inhalte angekündigt. Wie genau gegen die User vorgegangen werden soll, ist nicht bekannt. (br)