Paris - Der in der Schweiz unter Hausarrest stehende Starregisseur Roman Polanski hat am Sonntag sein Schweigen gebrochen und sich gegen das US-Auslieferungsgesuch zur Wehr gesetzt. Unter der Überschrift "Ich kann nicht länger schweigen" veröffentlichte der 76-Jährige im Internet und in mehreren europäischen Tageszeitungen (darunter DER STANDARD) in mehreren Sprachen eine Stellungnahme. Er wende sich an die Öffentlichkeit, "weil das Auslieferungsgesuch an die Schweiz auf einer Lüge basiert", heißt es darin.

Er habe damals im Staatsgefängnis von Chino eine Strafe verbüßt, "die eigentlich die Gesamtstrafe darstellen sollte". Nach der Entlassung aus dem Gefängnis habe der Richter seine Meinung jedoch geändert und erklärt, die verbüßte Haft sei nicht die Gesamtstrafe. "Wegen dieses Rückziehers verließ ich damals die Vereinigten Staaten", schrieb Polanski, der 1978 ins Ausland geflohen war und seither nicht mehr in die USA zurückkehrte. Nach Auffassung seiner Anwälte habe ihn der Richter damals hintergangen und sei meineidig geworden. Tatsächlich habe er seine Strafe verbüßt, schrieb Polanski. 

Die Vereinigten Staaten verlangten seine Auslieferung "und das mehr, um mich den Medien der ganzen Welt zum Fraß vorzuwerfen, als um ein Urteil zu vollstrecken, über das schon vor dreiunddreißig Jahren eine Übereinkunft erzielt worden ist", heißt es in dem Text.

Kein Handlungsbedarf

Die Justiz in der Schweiz sieht nach Polanskis Kritik an den USA keinen Handlungsbedarf. Es obliege den US-Behörden, Polanskis Kritik an dem Verfahren zu überprüfen, sagte der Sprecher des Schweizer Justizministeriums, Folco Galli, am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Im Auslieferungsgesuch der USA sei eindeutig die Rede davon, dass Roman Polanski den sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen in den USA im Jahr 1977 bereits zugegeben habe.

Nach seiner Festnahme im September wurde der polnisch-französische Filmemacher im Dezember in seinem Haus in Gstaad unter Hausarrest gestellt. Die Entscheidung über eine Auslieferung an die USA steht noch aus. Wenn sie Polanski übermittelt werde, habe dieser die Möglichkeit, in Berufung zu gehen, sagte Galli. (APA/AFP)