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Schnäppchenjäger, die zwar nur ein One-Way-Ticket benötigen, aber aus Kostengründen Hin-Retour buchen, können durch die Finger schauen.

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Wien - Die Autofahrer-Lobbyisten vom ÖAMTC stellen sich auf die Seite der Fluggäste und fordern von den Fluglinien die Änderung ihrer Beförderungsbestimmungen. Grund sind Klauseln, die es den Airlines ermöglichen, einen Rückflug zu stornieren, wenn der Kunde zuvor nicht schon den Hinflug in Anspruch genommen hat.  Betroffen davon sind demnach "Schnäppchenjäger", die zwar nur ein One-Way-Ticket benötigen, aber aus Kostengründen - weil das häufig günstiger ist - Hin- und Rückflug gebucht haben. Das Problem: Tickets verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Flugcoupons nicht in der angegebenen Reihenfolge verwendet werden.

ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner berichtete am Freitag von einem Fall, in dem ein Kunde Tickets für die Strecke Wien-Barcelona-Wien hatte. Benötigt wurde nur der Flug von Barcelona nach Wien - die Beförderung wurde dem Kunden jedoch verweigert, weil er den Hinflug nicht angetreten hatte. Er war daher gezwungen, ein drittes Ticket für die Strecke zu kaufen. Ein aktuelles Urteil des Handelsgerichts Wien habe diese Praxis nun jedoch untersagt, so Pronebner, die eine Änderung der Beförderungsbedingungen der Fluglinien fordert.

"Auch Fluglinien, die Österreich anfliegen oder von heimischen Flughäfen starten, müssen ab sofort ihre Beförderungsbedingungen im Hinblick auf die aktuelle Judikatur anpassen", fordert die ÖAMTC-Juristin. Sie rät Passagieren, bei derartigen Vorfällen Kontakt mit Konsumentenschutzorganisationen aufzunehmen. (APA/red)