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Unwirtliche Zeiten für Mütter in der Pension: "KarenzgeldbezieherInnen" steigen noch schlechter aus
Foto: APA/Martin Gerten

Wien - Für WIFO-Pensionsexperten Alois Guger sind bei der Pensionsreform Umverteilungsschritte zu Gunsten der Frauen nötig. Von den derzeitigen Reformplänen wären Frauen auf Grund ihrer geringeren Lebensverdienstsumme (Teilzeitarbeit, Kindererziehung) besonders betroffen. Er schlägt eine starke Aufwertung der Erziehungszeiten und Pensionssplitting vor. Dafür sollen Frauen erst mit 65 in Pension gehen.

Regelung gilt nicht für "Karenzgeld"-BezieherInnen

Zwar sieht die Pensionsreform schon jetzt die pensionsbegründende Anrechnung von Kindererziehungszeiten vor (maximal 24 Beitragsmonate pro Kind). Die Regelung hat allerdings einen Pferdefuß: Sie gilt nur für Kindergeldbezieherinnen. Wer "nur" Karenzgeld erhalten hat - und das sind wohl sämtliche betroffenen Pensionistinnen der nächsten Jahrzehnte -, kann aus diesem Posten nichts lukrieren. Außerdem werden die 24 Beitragsmonate mit 643 Euro stark unterdurchschnittlich bewertet (für Teilzeit-beschäftigte Kindergeldbezieherinnen erhöht sich die Pensionsbemessung um diesen Betrag).

Nach Gugers Vorschlag würden Kindererziehungszeiten entweder mit dem Medianeinkommen der Frauen (1.680 Euro brutto) oder mit dem Medianwert aller Erwerbseinkommen (2.090 Euro) angerechnet. Zudem würde die Regelung auch für Karenzgeldbezieherinnen gelten, also sofort schlagend werden. Pensionseinbußen, die sich aus Teilzeitarbeit ergeben, könnten laut Guger durch Pensionssplitting zwischen PartnerInnen abgefedert werden.

Frauenpensionsalter früher erhöhen

Die Finanzierung der Aufwertung von Kindererziehungszeiten könnte laut Guger über die frühere Angleichung des Frauenpensionsalters an jenes der Männer erfolgen. Trotzdem wären die Mehrkosten immer noch beachtlich: "Daher fände ich es zumutbar, dass man an die Frauen herantritt und sagt: Ein wichtiger Schritt der Finanzierung wäre, dass das Frauenpensionsalter schon früher angehoben wird. Wir werden das zusätzliche Arbeitskräfteangebot ab 2012 brauchen", so Guger. Nach derzeitigem Recht soll das frühere Pensionsantrittsalter der Frauen bis 2033 auslaufen. (APA)