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Am 1. April wurde Julius Meinl verhaftet und kam gegen die Rekordkaution von 100 Millionen Euro kurze Zeit später wieder frei.

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Wien - Vor genau einem Jahr, am 1. April 2009, wurde der Eigentümer der Meinl Bank, Julius Meinl V., in Wien wegen des Verdachts des Anlegerbetrugs, der Provisionsschinderei und der Untreue verhaftet. Nur kurz hielt sich der Banker mit britischem Pass unter dem Haftgrund "Fluchtgefahr" in der Untersuchungshaft im Wiener Straflandesgericht auf. Gegen die Hinterlegung einer 100-Mio.-Euro-Rekordkaution wurde er am 3. April 2009 wieder enthaftet. Seitdem laufen die Ermittlungen der Justiz gegen den Milliardär weiter, es gilt die Unschuldsvermutung.

Im Ermittlungsverfahren hat im vergangenen Jahr die Gutachter-Frage großen Raum eingenommen: Die von der Meinl Bank angestrebte Abberufung des Gutachters Thomas Havranek wegen eines Kommentars im "WirtschaftsBlatt" wurde im September vom Oberlandesgericht Wien bestätigt. Als neue Gutachter wurden von der Staatsanwaltschaft im Februar 2010 der Grazer Wirtschaftstreuhänder Fritz Kleiner sowie Andreas Freudenmann berufen.

"Das Verfahren gegen Meinl ist durch Rechtsstaatsverletzungen gekennzeichnet", heißt es heute dazu in einer Aussendung der Meinl Bank. Die am 1. April 2009 verhängte U-Haft gegen Julius Meinl basiere auf dem Gutachten eines abberufenen Sachverständigen, der befangen und "fachlich nicht qualifiziert" gewesen sei. Aus Sicht der Meinl Bank werde ein "vorverurteilendes Handlungsmuster der Staatsanwaltschaft Wien" sichtbar: Durch medienwirksame Aktionen gegen die Person Meinl werde ein "Gebäude aus Vorverurteilungen" aufgebaut, so der Vorwurf. Die Justiz hat alle Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft entschieden zurückgewiesen. (APA)