Berlin - Die rot-grüne Koalition im Deutschen Bundestag will den Terrorismus mit noch schärferen Strafen bekämpfen. Ein am Freitag in den Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf erweitert den Katalog der Straftaten und sieht hohe Strafen vor. Die Regierung folgt damit einem Rahmenbeschluss der Europäischen Union vom 13. Juni 2002. "Deutschland ist europaweit vorn bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der ersten Lesung des Gesetzes.

Zypries verwies auf die beiden "Sicherheits-Pakete", die unmittelbar nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 auf den Weg gebracht worden waren. Auf Grund des damals eingefügten Strafgesetz-Paragrafen 129b, der sich gegen Mitglieder ausländischer Terrorgruppen richtet, seien bereits zehn Verfahren eingeleitet worden.

Terrorismus-Paragraf 129a wird um eine Reihe von Straftatbeständen erweitert

Nach dem rot-grünen Gesetzentwurf müssen Rädelsführer und Hintermänner nach Angaben von Zypries mit der höchstmöglichen Strafe von 15 Jahren rechnen. Die Mitglieder einer terroristischen Vereinigung können mit bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Für Unterstützer solcher Gruppen sieht das Gesetz ebenfalls 10 Jahre und damit 2 Jahre mehr als der EU-Vorschlag vor. Die Werbung für terroristische Vereinigungen kann mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet werden.

Der Terrorismus-Paragraf 129a wird um eine Reihe von Straftatbeständen erweitert, so unter anderem um Taten gegen die körperliche Unversehrtheit. Bestraft wird auch, wer eine Vereinigung in der Absicht gründet, die Bevölkerung auf schwer wiegende Weise einzuschüchtern oder die Strukturen des Staates zu zerstören.

Die Opposition kritisierte die späte Umsetzung der Vorgaben des Europäischen Rates. Der Gesetzentwurf müsse nachgebessert und auch auf terroristische Einzeltäter angewendet werden können. Auch müsse für Sympathisanten eine "Politik der Null-Toleranz" gelten. (APA/dpa)