Der Jurist Wolf Szymanski und der Gastronom Stefan Gergely vor elektrischen Schiebetür aus Glas, die künftig Raucher und Nichtraucher im "Silberwirt" trennt.

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Wien - "Wir möchten ein Beispiel setzen: ja, es geht, und es ist nicht kompliziert", wirbt der Wiener Schlossquadrat-Gastronom Stefan Gergely für eine räumliche Trennung von Rauchern und Nichtrauchern in Lokalen. Ein-Raum-Betriebe mit einer Gastraumfläche von über 80 m2, die sich nicht rechtzeitig um eine Abtrennung und ein Rauchverbot im Hauptraum kümmern, sind ab 1. Juli automatisch Nichtraucherkokale. Die Gefahr, dass die Investition in die räumliche Trennung durch ein völliges Rauchverbot in der Gastronomie, wie zuletzt von den Grünen gefordert, zunichte gemacht wird, sieht weder Gergely noch der von ihm mit einem Gutachten beauftragte Jurist Wolf Szymanski.

"Wirte können sich auf Vertrauensschutz berufen"

Betriebe mit getrenntem Raucherbereich könnten sich im Falle einer Änderung des Tabakgesetzes mit Erfolg auf den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz berufen, argumentiert Szymanski, einst Sektionschef im Innenministerium: "Der Gesetzgeber kann nicht ein Jahr später kommen und sagen, deine Investitionen kannst du jetzt in den Rauchfang schreiben."

In seinem Gutachten verweist Szymanski als "handgreiflichstes Beispiel" auf die Aufhebung einer Neuregelung in Tirol: Die Landesregierung hatte 1989 ein Nachtfahrverbot auf der "Loferer Straße" erlassen und lärmarme Lkw ausgenommen, worauf zahlreiche Frächter ihren Fuhrpark umrüsteten, um auch weiterhin in der Nacht fahren zu können. Bereits im nächsten Jahr erließ die Tiroler Landesregierung eine Nachfolgeregelung, die nun auch lärmarme Lkw in das Nachtfahrverbot einbezog. Die Neuregelung sollte jedoch nicht lange halten: Noch 1991 wurde sie wegen Verstoßes gegen den Vertrauensschutz aufgehoben, lärmarme Lkw dürfen auch heute noch in der Nacht fahren.

In der Gastronomie wurde 2008 mit einer Novelle ein Rauchverbot erlassen, "Raucherräume" aber ausgenommen. Einraumbetrieben wurde bis 1. Juli dieses Jahres eine Übergangsfrist eingeräumt, um einen gestzeskonformen Raucherraum abzutrennen. Eine erneute Regelung würde laut Szymanski dem Vertrauensschutz im Gleichheitsgebot widersprechen, wonach die Veränderung einer Rechtslage nicht dazu missbraucht werden darf, jenen Personen Vorteile zu untersagen, die sich wie gewünscht verhalten haben. Gastronomen, die in eine räumliche Trennung Geld investieren, bräuchten also nicht befürchten, durch ein "ohnehin kommendes Rauchverbot" frustriert zu werden, so Szymanski. Vielmehr behalte der Gastronom so weiterhin das Recht auf einen "Raucherraum".

Derzeit keine Initiativen seitens der EU erkennbar

Auch von der EU drohe den Raucherbereichen derzeit keine Gefahr, zeigt sich Szymanski überzeugt. So bestehe seitens der EU derzeit weder eine Initiative, noch sei eine Intention erkennbar, die auf die Erlassung eine verbindlichen Rauchverbots in der Gastronomie abzielt.

Rund 50.000 Euro hat Gergely die räumliche Trennung mittels einer elektrischen Schiebetür aus Glas in seinem Lokal "Silberwirt" gekostet. Die einfachste Lösung sei aber auch schon um 2.700 Euro machbar gewesen. An die Kollegen appellierte er: "Seid gescheit, macht das auch.", Bei den Reservierungen würden sich derzeit Raucher und Nichtraucher die Waage halten. (glicka, derStandard.at, 23. März 2010)