Wien - In seiner am
Freitag stattgefundenen Sitzung bekannte sich der
FCG-Bundesvorstand zu einer mittel- und langfristig wirksamen
Pensionsreform und forderte die Regierung auf, in Verhandlungen mit
dem ÖGB, der AK, der WKÖ und der Präsidentenkonferenz der LWKÖ
einzutreten um durch die Teilnahme aller Bevölkerungsgruppen an einem
Reformprozess, eine bedarfsgerechte Pensionsreform zu ermöglichen.
Die Regierung muss klar sagen, welche Änderungen gegenüber dem
"Erstentwurf" nach der Begutachtung geplant sind.
Rahmenbedingungen für das Umlageverfahren sichern
Bekämpfung des SozialbetrugesVerbesserung der Vollarbeitszeit und Förderung von
Arbeitsverhältnissen, von deren Bezahlung auch Pensionsbeiträge
in ordentlicher Höhe abgeliefert werdenJede konjunktur-belebende Maßnahme der Bundesregierung und der
Verbände sichert das PensionssystemDie Nettoanpassung muss genau eingehalten werdenPensionsreform muss folgenden Grundsätzen folgen
Sie muss das Umlageverfahren, das Äquivalenz- und
Versicherungsprinzip stärken und weiterhin die Sozialleistungen
aus dem allgemeinen Budgettopf finanzieren lassenDie Durchrechnung der Lebensarbeitszeit für den Anspruch auf
Pension schafft optimale Gerechtigkeit, wenn die
Aufwertungsfaktoren verändert (angehoben) werden und die
Kindererziehungszeiten auch für die Pensionshöhe wirksam gemacht
werden (Zahlungen aus einem reformierten FLAF)Aufrechterhaltung besonderer Regelungen für Versicherte mit
langer Beitragszahlung, Nachtschicht- und Schwerarbeit und
anderer besonderer Berufsgruppen Keine rückwirkenden Maßnahmen und keine unverhältnismäßigen
Pensionskürzungen und Veränderungen, die die Menschen in ihrer
Lebensplanung überraschen und gegen die Prinzipien eines
Versicherungssystems verstoßenBesondere Berücksichtigung der Frauen und Schaffung sinnvoller
Regelungen für Frauenpensionen, angepasst an das Familienrecht,
aber zu akzeptablen BedingungenReform des Rechtes auf Berufsunfähigkeitspensionen. Abschaffung
der sinnlosen berufskundlichen Beurteilung und Orientierung an
neuen beruflichen Erkrankungen (auch psychische Erkrankungen)Aufrechterhaltung und Neugestaltung der Nettoanpassung zur
jeweiligen Pensionsanpassungsmethode. Stabilisierung der
Staatszuschüsse zur PensionSinnvolle Pensionsregelungen im Anschluss an die AltersteilzeitFestlegung eines Regelpensionsalters (62. Lebensjahr), als
Alternative zur geplanten Abschaffung der vorzeitigen
AlterspensionWer 40 Jahre "Umlageleistung" im Pensionssystem erbringt muss
dafür belohnt werden (red)