Wien - In seiner am Freitag stattgefundenen Sitzung bekannte sich der FCG-Bundesvorstand zu einer mittel- und langfristig wirksamen Pensionsreform und forderte die Regierung auf, in Verhandlungen mit dem ÖGB, der AK, der WKÖ und der Präsidentenkonferenz der LWKÖ einzutreten um durch die Teilnahme aller Bevölkerungsgruppen an einem Reformprozess, eine bedarfsgerechte Pensionsreform zu ermöglichen. Die Regierung muss klar sagen, welche Änderungen gegenüber dem "Erstentwurf" nach der Begutachtung geplant sind.

Rahmenbedingungen für das Umlageverfahren sichern

  • Bekämpfung des Sozialbetruges

  • Verbesserung der Vollarbeitszeit und Förderung von Arbeitsverhältnissen, von deren Bezahlung auch Pensionsbeiträge in ordentlicher Höhe abgeliefert werden

  • Jede konjunktur-belebende Maßnahme der Bundesregierung und der Verbände sichert das Pensionssystem

  • Die Nettoanpassung muss genau eingehalten werden

    Pensionsreform muss folgenden Grundsätzen folgen

  • Sie muss das Umlageverfahren, das Äquivalenz- und Versicherungsprinzip stärken und weiterhin die Sozialleistungen aus dem allgemeinen Budgettopf finanzieren lassen

  • Die Durchrechnung der Lebensarbeitszeit für den Anspruch auf Pension schafft optimale Gerechtigkeit, wenn die Aufwertungsfaktoren verändert (angehoben) werden und die Kindererziehungszeiten auch für die Pensionshöhe wirksam gemacht werden (Zahlungen aus einem reformierten FLAF)

  • Aufrechterhaltung besonderer Regelungen für Versicherte mit langer Beitragszahlung, Nachtschicht- und Schwerarbeit und anderer besonderer Berufsgruppen

  • Keine rückwirkenden Maßnahmen und keine unverhältnismäßigen Pensionskürzungen und Veränderungen, die die Menschen in ihrer Lebensplanung überraschen und gegen die Prinzipien eines Versicherungssystems verstoßen

  • Besondere Berücksichtigung der Frauen und Schaffung sinnvoller Regelungen für Frauenpensionen, angepasst an das Familienrecht, aber zu akzeptablen Bedingungen

  • Reform des Rechtes auf Berufsunfähigkeitspensionen. Abschaffung der sinnlosen berufskundlichen Beurteilung und Orientierung an neuen beruflichen Erkrankungen (auch psychische Erkrankungen)

  • Aufrechterhaltung und Neugestaltung der Nettoanpassung zur jeweiligen Pensionsanpassungsmethode. Stabilisierung der Staatszuschüsse zur Pension

  • Sinnvolle Pensionsregelungen im Anschluss an die Altersteilzeit

  • Festlegung eines Regelpensionsalters (62. Lebensjahr), als Alternative zur geplanten Abschaffung der vorzeitigen Alterspension

  • Wer 40 Jahre "Umlageleistung" im Pensionssystem erbringt muss dafür belohnt werden (red)