"Österreich"-Chef Fellner.

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Punktgenau vor der Präsentation der nächsten Media-Analyse (MA) hat das Schiedsgericht im Streit zwischen MA und Österreich entschieden. Die drei Schiedsrichter gaben Wolfgang Fellners Tageszeitung recht. 

Österreich verglich seine MA-Daten über den "weitesten Leserkreis" (WLK) mit jenen anderer Zeitungen. Der WLK gibt für Tageszeitungen an, wie viele Personen in einer Woche mindestens eine Ausgabe gelesen oder durchgeblättert haben. Gratis verteilte Medien haben da höhere Chancen. 

Printmedien werben meist mit ihrer Reichweite - also der durchschnittlichen Leserzahl pro Ausgabe, bei Tageszeitungen die täglichen Leser. Naturgemäß weniger als der weiteste Leserkreis. 

Der Vorstand des Trägervereins - in dem Medien und Mediaagenturen vertreten sind - untersagte Österreich, mit dem weitesten Leserkreis zu werben. Das von Österreich angerufene Schiedsgericht entschied nun, es liege "zweifelsfrei" nicht in der Kompetenz des Vorstands, Werbung mit Daten zu beschränken, die die MA selbst ausweist: Der Beschluss des Vorstands „ist rechtswidrig und wird für unwirksam erklärt".

Als Schiedsrichter urteilten in der Causa: Alexander Geringer (Ahead, vertrat Österreich), Elmar Schmid (Aegis) - und Jurist Ernst Swoboda (Kronehit/Mediaprint). (Harald Fidler, DER STANDARD; Printausgabe, 18.3.2010)