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Herr M. schreibt mir: "Sehr geehrter Herr Winder, bitte unbedingt den ,Eigenbedarfsbettler' in Ihr schönes Wörterbuch aufnehmen. Aufgetaucht im Zuge der politischen Diskussion um ein Bettel-Verbot in Wien, von dem eben der ,Eigenbedarfsbettler' ausgenommen werden soll. Unnachahmliches Beamtendeutsch mit dem Zeug zum Unwort des Jahres. Mit freundlichen Grüßen, M." Danke für den Hinweis. Die bürokratische Note dieser Wortschöpfung ist in der Tat nicht zu überhören.

Problematisch wird es natürlich dann, wenn künftig von Amts wegen eine exakte Abgrenzung zwischen Fremd- und Eigenbedarfsbettelei getroffen werden muss. Wahrscheinlich dräut hier schon ein neues Amt herauf, nämlich der Eigenbedarfsprüfer (oder exakter noch: der Eigenbedarfsbetteleiprüfer).

Ich bin gespannt, ob dieses Prachtwort die p.t. Leser zu anderen Neuwortschöpfungen inspiriert, mit denen mehr Licht ins undurchsichtige Terrain des Bettelwesens gebracht werden kann.